Erstellt am 19.03.2009 um 13:38 Uhr von Raoul
Spricht überhaupt nichts dagegen. Wäre ja auch absurd, durch diese Aufgabe sein passives Wahlrecht zu verlieren.
Grüße
Raoul
Erstellt am 19.03.2009 um 19:18 Uhr von Asgard
@Raoul
ich denke du meinst die Wählbarkeit die er durch seine Wahlvorstandstätigkeit nicht verlieren kann. Ansonsten korrekt.
Erstellt am 19.03.2009 um 23:08 Uhr von peanuts
"ich denke du meinst die Wählbarkeit die er durch seine Wahlvorstandstätigkeit nicht verlieren kann."
Scherzkeks, was glaubst Du wohl, was "passives Wahlrecht" bedeutet? Selbst das aktive Wahlrecht bleibt unberührt.