Wahlvorstandsmitglied wird Betriebsratsmitglied?
Hallo, bei uns wurde jetzt zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt. Ist das legal, dass ein Wahlvorstandsmitglied sich zunächst hat aufstellen lassen und dann auch noch gewählt worden ist? Gibt es irgendwo Online Gesetzestexte? Ich werde aus den bisher gefundenen Sachen nicht Schlau... Danke schon mal!
Community-Antworten (5)
16.04.2008 um 08:37 Uhr
Moin moin,
Da ist absolut nichts gegen einzuwenden. Wenn er alle Vorraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt.
H.M
16.04.2008 um 08:37 Uhr
Selbstverständlich ist das legal! Es ist schon schwer genug Leute zu finden die sich für ihre Kollegen einsetzen. Wenn diejenigen, die bereit sind als Betriebsratsmitglied zu kandidieren nicht im Wahlvorstand tätig sein dürften, dann würde es wohl in so manchem Betrieb keine Betriebsratswahlen mehr geben. Festgeschrieben ist das ganze in der Wahlordnung zum BtrVG. MFG ratve
16.04.2008 um 10:08 Uhr
In der Praxis ist es doch meist so, dass Betriebsräte den Wahlvorstand stellen, da sie über das nötige Wissen verfügen. Außerdem herrscht doch allgemein eine gewisse Bequemlichkeit vor, so dass eher selten jemand anders im Wahlvorstand mitarbeiten will.
16.04.2008 um 11:25 Uhr
@VIONÄR:
gut beobachtet! So war es bei uns auch: 4 der 5 Wahlvorstandsmitglieder waren nach der Wahl im BR. Es war dann auch schon ziemlich skurril, als ich (Wahlvorstandsvorsitzender) mir (neu gewählter BRV) die Wahlunterlagen überreicht habe...
Gruß khel
16.04.2008 um 14:24 Uhr
Und außerdem: Die Listen sind öffentlich, die Stimmenauszählung ist es auch. Da müssten schon mehrere Leute gemeinsam mit krimineller Energie am Werke sein, um da "Unregelmäßigkeiten" zu verursachen. Es gibt es kein Gesetz das dem wiederspricht wie es bei euch gelaufen ist.
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