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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Diebstahl von Werkzeug - Muss AN zahlen oder muss unsere Versicherung es zahlen?

R
Rübezahl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

ein Kollege hat Werkzeug an der Starsse liegen lassen, was kurz darauf von einem Passanten gestohlen wurde. Muss er zahlen oder muss unsere Versicherung es zahlen?

Gruß Rübe

3.85704

Community-Antworten (4)

P
pit47

19.03.2009 um 12:46 Uhr

Hallo Rübezahl, es kommt darauf an, ob es geringe, grobe Fahrlässigkeit ist oder grobe Fahrlässigkeit mit Vorsatz ist. bei geringer Fahrlässigkeit braucht der MA nichts zahlen. bei grober nur anteilmäßig und bei Vorsatz alles. Wenn der MA sich nicht mit dem AG einigen kann, wird ein Arbeitsgericht dieses entscheiden müssen.

R
Rübezahl

19.03.2009 um 13:36 Uhr

Hallo

wo steht das denn?

Gruß Frank

P
pit47

19.03.2009 um 14:05 Uhr

Hallo Rübezahl, BAG vom 27.09.1987. Die Rechtssprechung des BAG ist wieder zu dem dreistufigen Haftungsmodell zurückgekehrt. Genauer ist die Unterteilung nach "leichter", nach "mittlerer" und nach "grober" Fahrlässigkeit. Die Beweisführung für die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruches trägt der AG.

K
Kriegsrat

19.03.2009 um 16:37 Uhr

@ rübezahl

google mal den begriff "arbeitnehmerhaftung"

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