Diebstahl von Werkzeug - Muss AN zahlen oder muss unsere Versicherung es zahlen?
Hallo
ein Kollege hat Werkzeug an der Starsse liegen lassen, was kurz darauf von einem Passanten gestohlen wurde. Muss er zahlen oder muss unsere Versicherung es zahlen?
Gruß Rübe
Community-Antworten (4)
19.03.2009 um 12:46 Uhr
Hallo Rübezahl, es kommt darauf an, ob es geringe, grobe Fahrlässigkeit ist oder grobe Fahrlässigkeit mit Vorsatz ist. bei geringer Fahrlässigkeit braucht der MA nichts zahlen. bei grober nur anteilmäßig und bei Vorsatz alles. Wenn der MA sich nicht mit dem AG einigen kann, wird ein Arbeitsgericht dieses entscheiden müssen.
19.03.2009 um 13:36 Uhr
Hallo
wo steht das denn?
Gruß Frank
19.03.2009 um 14:05 Uhr
Hallo Rübezahl, BAG vom 27.09.1987. Die Rechtssprechung des BAG ist wieder zu dem dreistufigen Haftungsmodell zurückgekehrt. Genauer ist die Unterteilung nach "leichter", nach "mittlerer" und nach "grober" Fahrlässigkeit. Die Beweisführung für die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruches trägt der AG.
19.03.2009 um 16:37 Uhr
@ rübezahl
google mal den begriff "arbeitnehmerhaftung"
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