Erstellt am 06.08.2018 um 19:03 Uhr von MaJoK
Wenn du ein Ersatzrad im Auto hast,ist etwas Werkzeug nicht schlecht, oder?
Erstellt am 07.08.2018 um 08:41 Uhr von takkus
Der war mal gut MaJoK.......
Erstellt am 07.08.2018 um 10:11 Uhr von Matze
Die StVO gibt das nicht vor. Was sagt der Arbeitsvertrag? Gibt es hierzu eine Betriebsvereinbarung? IM Fuhrunternehmen könnte ich mir so etwas vorstellen, habe ich aber noch nicht gehört.
Vielleicht ist auch die Frage etwas kurzgefasst?... ;)
Erstellt am 07.08.2018 um 13:17 Uhr von Pickel
ist halt auch die Frage was....
wenn es zumutbar und zu erwarten ist wird man es als nebenvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers interpretieren können. Die Betonmischmaschine hingegen in aller Regel eher nicht