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Vollständige Betriebseinstellung - kann jemand den Begriff erklären?

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Janny65
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand den Begriff der "vollständigen Betriebseinstellung" erklären? Wir sind bei der Suche im Netz nicht richtig fündig geworden und bräuchten die Info für ein Merkblatt was wir vom Betriebsrat den MA`s zusammenstellen möchten. Gruß Janny65

3.80302

Community-Antworten (2)

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pirat

20.03.2009 um 01:32 Uhr

@Janny65, Erklärungsversuch.... der Begriff "Betriebseinstellung" ist mir nur aus dem Insolvenzrecht geläufig...dort heisst es... die Beendigung der Betriebstätigkeit (sie ist dann anzunehmen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Konkursverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt).

hilfreich wäre eventuell auch dieser link... http://www.kab-essen.de/Pleite.htm

J
Janny65

20.03.2009 um 07:30 Uhr

Danke @ pirat :-)

scheint dann wohl so ein juristischer Begriff zu sein

Gruß Janny65

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