310€-Splitting in NRW-Metall - können die Kollegen individualrechtlich ihren "Anspruch" auf vollständige Zahlung mit Maiabrechnung durchsetzen?
In einer freiw. BV haben wir vereinbart, statt der farifl. vorgesehenen 310€ Einmalzahlung für März, April und Mai zunächst nur 150€ mit der Mai-Abrechnung auszuzahlen. Über die Restzahlung wird im Herbst neu verhandelt. Klar - mehrere Kollegen sind damit nicht glücklich! Können sie individualrechtlich ihren "Anspruch" auf vollständige Zahlung mit Maiabrechnung durchsetzen? Gibts da trotz BV Möglichkeiten?
Community-Antworten (4)
26.05.2006 um 13:05 Uhr
was sieht denn die tarifliche Vereinbarung vor ? Hat sie eine Öffnungsklausel, die es dem BR erlaubt, eine Vereinbarung zur Auszahlung zu vereinbaren ?
26.05.2006 um 13:11 Uhr
Da kannst Du von ausgehen, Rollie!(freiw. in Ausn. verhandelbar von 0-620€ /TV Metall "Leistung" von vor ein paar Tagen) Wie verhält es sich nun mit den individualrechtl. Möglichkeiten des Einzelnen AN?
26.05.2006 um 13:20 Uhr
Sieht schlecht aus, ich glaube nicht, das sie vor Gericht Glück haben. Wenn dies im Tarifvertrag so drin steht, ist es möglich. Allerdings ist der BR auch um so mehr gefragt, dem AG auf die Finger zu schauen.
26.05.2006 um 13:23 Uhr
"Klar - mehrere Kollegen sind damit nicht glücklich! "
Das Los der Betriebsräte, Betriebsvereinbarungen finden nicht immer zwingend die Akzeptanz ALLER Mitarbeiter :-)
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