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Raucher-Nichtraucherschutz - darf ein Raucher von einer Nichtraucherschicht in eine Raucherschicht umgesetzt werden?

R
ron
Jan 2018 bearbeitet

darf ein raucher von einer nichtraucherschicht in eine raucherschicht umgesetzt werden, wenn er sagt, das er seinen nichtraucherarbeitsplatz behalten will

4.69102

Community-Antworten (2)

P
Postbote

19.03.2009 um 07:52 Uhr

Warum befindet sich denn ein Raucher auf eine Nichtraucherschicht? hat er jetzt aufgehört zu Rauchen? oder Raucht er während der Schicht und belästigt die Nichtraucher? gab es Beschwerden der Nichtraucher, das der Raucher dort alles Vollqualmt?...wenn er aufhört zu Rauchen , dann könnte ich mir vorstellen das er dann auf der Nichtraucherschicht bleiben darf. Oder ist das viel Rauch um nichts? naja ich Rauch mir jetzt erstmal eine...

K
Kriegsrat

19.03.2009 um 16:57 Uhr

Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Früher konnten Nichtraucher im Wesentlichen nur auf verständnisvolle Chefs oder Kollegen hoffen, die ihnen ersparten, im "blauen Dunst" zu sitzen. Seit Inkrafttreten des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) im September 2007 gilt ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbehörden. Bereits seit 2002 regelt die Arbeitsstättenverordnung das Rauchen am Arbeitsplatz und schreibt den Nichtraucherschutz verbindlich vor. Für Arbeitgeber heißt das: Sie müssen "die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind." (§ 5 ArbStättV). Seit 1. September 2007 gilt noch der Zusatz: "Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen." Arbeitnehmer haben also einen Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, es sei denn, sie sind in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr tätig (zum Beispiel Gaststätten). Dort sind "Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen." (§ 5 ArbStättV). Das Rauchen in der Gastronomie ist Ländersache. In allen Bundesländern gelten Nichtraucherschutzgesetze, die auch das Rauchen in Gaststätten untersagen. Weil eine bundesweite Regelung fehlt, erlauben einige Länder Ausnahmen wie abgetrennte Raucherräume, andere wiederum verhängen generelle Rauchverbote. http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Gesundheit_20im_20Unternehmen/GesundheitPublik/Sucht_20am_20Arbeitsplatz/Rauchen_20am_20Arbeitsplatz/_3A_20Rauchen_20am_20ArbeitsplatzCID__28518.html

...also könnte jedermann eine "raucherschicht" ruckizucki in eine "nichtraucherschicht" verwandeln, zur not auch per einstweiliger verfügung...

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