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Medizinischer Fragebogen - Ausgabe und Datenspeicherung durch Betriebsarzt ohne Geschäftführung und Betriebsrat informiert zu haben?

K
kolli67
Jan 2018 bearbeitet

Moin, ich habe mal ne Frage bezüglich des Betriebsarztes. Darf er, ohne Geschäftführung und Betriebsrat informiert zu haben, einen medizinischen Fragebogen an die Mitarbeiter ausgeben und diese Daten dann in seiner Praxis (extern) im PC speichern ? Herzlichen Dank Frank

4.51203

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

18.03.2009 um 22:20 Uhr

@kolli67 Nö

K
klinik

19.03.2009 um 07:57 Uhr

§ 94 BetrVG, mal anschauen

K
kolli67

19.03.2009 um 09:53 Uhr

Danke, hätte ich auch selbst drauf kommen können.

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