Medizinischer Fragebogen - Ausgabe und Datenspeicherung durch Betriebsarzt ohne Geschäftführung und Betriebsrat informiert zu haben?
Moin, ich habe mal ne Frage bezüglich des Betriebsarztes. Darf er, ohne Geschäftführung und Betriebsrat informiert zu haben, einen medizinischen Fragebogen an die Mitarbeiter ausgeben und diese Daten dann in seiner Praxis (extern) im PC speichern ? Herzlichen Dank Frank
Community-Antworten (3)
18.03.2009 um 22:20 Uhr
@kolli67 Nö
19.03.2009 um 07:57 Uhr
§ 94 BetrVG, mal anschauen
19.03.2009 um 09:53 Uhr
Danke, hätte ich auch selbst drauf kommen können.
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