Erstellt am 22.11.2012 um 12:59 Uhr von blackjack
Grundsätzlich besteht zu Fragen über ausgeheilte oder akute Erkrankungen keine allgemeine Auskunftspflicht . Auch eine lediglich latente Gesundheitsgefährdung ist nicht offenbarungspflichtig. Mitzuteilen sind nur solche Erkrankungen, die den ArbN wegen der Ansteckungsgefahr oder der Schwere der Erkrankung an der Erbringung der Arbeitsleistung dauerhaft hindern. Ich würde es verweigern.
Erstellt am 22.11.2012 um 13:12 Uhr von meckerziege
Auch ich wäre sehr argwöhnisch!
Ich würde es verweigern!
Und gründet einen BR.
Erstellt am 22.11.2012 um 15:11 Uhr von rechtbekommen
Weiter besteht auch beim Thema Betriebdarzt freie Arztwahl. Man muss also NICHT zum Betruebsarzt. Man kann auch auf eigene Kosten und in der Freizeit zu einem externen Arbeitsmediziner. ---- Es ist nur so, wenn der AG einen Betriebsarzt stellt muss er weder die Kosten des externen noch den Zeitaufwand tragen. ---- Letztlich auch der Betriebsarzt unterliegt der aerztlichen Schweigepflucht wie jeder Arzt.
Erstellt am 22.11.2012 um 16:21 Uhr von gironimo
sehe ich im Prinzip auch so. Den Werksarzt geht nur etwas an, was im Zusammenhang mit der Arbeit im Betrieb steht (so allgemeine Rechtsprechung). Der Rest ist Privat.
Ich würde erst einmal den Arzt fragen, auf welche Rechtsgrundlage er sich bei seinem Wissenshunger beruft.
Erstellt am 22.11.2012 um 18:24 Uhr von Betriebsrätin
Ich würde besonders als BR den Betriebsarzt einmal in eine BR Sitzung einladen und dort zum Thema befragen.
Also wer warum und wieso diese Fragen?
Was diese mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben?
Rechtsgrundlage?
Ziel der Befragung?
und Hinweis/ Thema Schweigepflicht.
Rechtslage auch das Thema "freie Arztwahl" auch dass der Betriebsarzt mit einer solchen Aktion nicht das Vertrauen schafft welches dringend geboten wäre.
Letztlich den Hinweis, dass man als BR die AN über ihre Recht und auch die Aufgaben des Betriebsarztes und auch das Thema "ärzliche Schweigepflicht" und das Recht, was muss ich dem Betriebsarzt nicht mitteilen aufklären würde.
Erstellt am 22.11.2012 um 21:46 Uhr von blackjack
#.....wir haben leider keinen Betriebsrat....'
Erstellt am 22.11.2012 um 22:05 Uhr von pirat
@Betriebsrätin,
so man denn einen hätte...
@aerztefrage,
nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat ein Unternehmen einen Betriebsarzt zu bestellen.
Die ärztliche Schweigepflicht wird aber dadurch nicht aufgehoben.
Datenschutz und Betriebsarzt...hier findest Du mehr dazu.
https:www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/gsarbeit.htm