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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragebogen vom neuen Betriebsarzt verweigern?

A
aerztefrage
Nov 2016 bearbeitet

Fragebogen vom neuen Betriebsarzt Liebes Forum, wir haben leider keinen Betriebsrat den ich fragen könnte. Problem: unser neuer Betriebsarzt hat an alle MA Fragebögen verteilt. Da sollen wir nicht nur unsere persönlichen Daten reinschreiben, sondern auch alle unsere (u.U. bisher dem AG nicht bekannten) Erkrankungen aufführen, und auch die familiären (Vor-)Erkrankungen etc. ! Ist das zulässig? Muss ich den Bogen ausfüllen und abgeben? Muss ich die Wahrheit reinschreiben? Wie ist das mit dem Datenschutz? - Und, mit welchem Hinweis auf welches Gesetz können wir die Abgabe dieses Bogens ablehnen?

23.11.12: allen die sich die Mühe gemacht haben zu antworten ein herzliches Dankeschön, Ihr habt mir sehr geholfen mit Euren Beiträgen. Merci! Tausend Dank für möglichst zahlreiche Hilfe!

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Community-Antworten (7)

B
blackjack

22.11.2012 um 13:59 Uhr

Grundsätzlich besteht zu Fragen über ausgeheilte oder akute Erkrankungen keine allgemeine Auskunftspflicht . Auch eine lediglich latente Gesundheitsgefährdung ist nicht offenbarungspflichtig. Mitzuteilen sind nur solche Erkrankungen, die den ArbN wegen der Ansteckungsgefahr oder der Schwere der Erkrankung an der Erbringung der Arbeitsleistung dauerhaft hindern. Ich würde es verweigern.

M
meckerziege

22.11.2012 um 14:12 Uhr

Auch ich wäre sehr argwöhnisch! Ich würde es verweigern!

Und gründet einen BR.

R
rechtbekommen

22.11.2012 um 16:11 Uhr

Weiter besteht auch beim Thema Betriebdarzt freie Arztwahl. Man muss also NICHT zum Betruebsarzt. Man kann auch auf eigene Kosten und in der Freizeit zu einem externen Arbeitsmediziner. ---- Es ist nur so, wenn der AG einen Betriebsarzt stellt muss er weder die Kosten des externen noch den Zeitaufwand tragen. ---- Letztlich auch der Betriebsarzt unterliegt der aerztlichen Schweigepflucht wie jeder Arzt.

G
gironimo

22.11.2012 um 17:21 Uhr

sehe ich im Prinzip auch so. Den Werksarzt geht nur etwas an, was im Zusammenhang mit der Arbeit im Betrieb steht (so allgemeine Rechtsprechung). Der Rest ist Privat.

Ich würde erst einmal den Arzt fragen, auf welche Rechtsgrundlage er sich bei seinem Wissenshunger beruft.

B
Betriebsrätin

22.11.2012 um 19:24 Uhr

Ich würde besonders als BR den Betriebsarzt einmal in eine BR Sitzung einladen und dort zum Thema befragen.

Also wer warum und wieso diese Fragen? Was diese mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben? Rechtsgrundlage? Ziel der Befragung? und Hinweis/ Thema Schweigepflicht. Rechtslage auch das Thema "freie Arztwahl" auch dass der Betriebsarzt mit einer solchen Aktion nicht das Vertrauen schafft welches dringend geboten wäre.

Letztlich den Hinweis, dass man als BR die AN über ihre Recht und auch die Aufgaben des Betriebsarztes und auch das Thema "ärzliche Schweigepflicht" und das Recht, was muss ich dem Betriebsarzt nicht mitteilen aufklären würde.

B
blackjack

22.11.2012 um 22:46 Uhr

#.....wir haben leider keinen Betriebsrat....'

P
pirat

22.11.2012 um 23:05 Uhr

@Betriebsrätin, so man denn einen hätte...

@aerztefrage, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat ein Unternehmen einen Betriebsarzt zu bestellen. Die ärztliche Schweigepflicht wird aber dadurch nicht aufgehoben.

Datenschutz und Betriebsarzt...hier findest Du mehr dazu.

https:www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/gsarbeit.htm

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