Orthopädischer Bürostuhl - Möglichkeit für die SBV, präventiv tätig zu werden?
Hallo Leute, ich bin als SBV von einem Vorgesetzten angesprochen worden, dass wir zwei MA haben, die einen Bandscheibenschaden haben, und denen attestiert wurde, das ein orthopädischer Stuhl von Vorteil wäre. Die Beiden sind aber weder schwerbehindert noch gleichgestellt. Habe ich da die Möglichkeit präventiv tätig zu werden, und wenn ja - bei wem? Danke im Voraus.
Community-Antworten (5)
18.03.2009 um 22:35 Uhr
sarmale, die KollegInnen können einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Und hier findest Du den Antrag: http://www.drehstuhl-auf-rezept.de/downloads/ Es ist der Antrag G100, auch wenn er erstmal nicht so aussieht.
19.03.2009 um 13:30 Uhr
Hallo sarmale,
hier gibts mehrere Möglichkeiten, wobei klar ist, daß keiner gerne bezahlt.
-Grundsätzlich ist lt. Sozialgesetzbuch der Arbeitgeber zur Prävention verpflichtet, falls dieser nur etwas sozial eingestellt ist, übernimmt er die Kosten, im Besonderen bei attestierten Rückenleiden. Wenn er sehr sozial ist, stattet er das ganze Büro präventiv mit rückengerechten Arbeitsplätzen aus.
-Die Berufsgenossenschaften sind üblicherweise daran interessiert, Arbeitskraft zu erhalten, auf Anfrage ist bei denen evtl. eine Kostenübernahme möglich
-in manchen Fällen haben Krankenkassen schon die kosten übernommen
-ebenso die Rentenversicherung, zusätzlich zum G100 gibts bei der RV Berlin ein extra Formular für Bürostühle, welches den andeen Niederlassungen manchmal unbekannt ist.
Ich schlage Dir folgende Vorgehensweise vor:
-den akuten fällen so schnell wie möglich helfen, kostenübernahme durch Arbeitgeber probieren, evtl. Betriebsarzt noch einschalten
-trotzdem nachfolgend noch bei den anderen Instanzen um Kostenübernahmen bemühen, wenns dann mehr stühle werden, kann das gleich präventiv verwendet werden, einfach obengenannte abklappern.
-Prävention dann großflächig in der Firma angehen, den Chef mal fragen, was er zur Prävention beizutragen gedenkt.
Viel Glück
19.03.2009 um 14:06 Uhr
Hallo, wenn der Stuhl bereits vorhanden ist wird die Rentenversicherung den Antrag ablehnen. Wenn der Arbeitgeber also eine Kostenübernahme haben will kann er hier nicht in Vorleistung gehen.
Gruß Joachim
06.08.2018 um 10:27 Uhr
Du darfst und musst als SBV präventiv tätig werden (s. SGB IX § 178 Abs. 2).
06.08.2018 um 12:17 Uhr
Meine Glaskugel sagt ... nach 9,5 Jahren ist das Thema längst erledigt.
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