W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zielsetzungsvereinbarung als Teil des Arbeitsvertrages?

B
buha-held
Jan 2021 bearbeitet

Kann ein Zielsetzungsgespräch nach Besprechung und Unterschrift des AN Teil des Arbeitsvertrages werden? Eine Ergänzung sozusagen, die jedes Jahr erneuert, bzw. erweitert wird?

4.80303

Community-Antworten (3)

R
ridgeback

18.03.2009 um 15:47 Uhr

@buha-held, da in Deutschland Vertragsfreiheit besteht, kann der Arbeitsvertrag individuell ausgestaltet werden und an die Erfordernisse im Einzelfall angepasst werden. Es können weitergehende vertragliche Regelungen aufgenommen werden, etwa über variable Vergütungsbestandteile wie Zielvereinbarungen, Boni usw.

D
DonJohnson

18.03.2009 um 21:47 Uhr

Schweres Thema und ich hoffe, ich "verzettel" mich nciht ;-)

  1. Gibt es einen BR?
  2. Was für ein Ziel? Ein Leistungsziel?
  3. Ich sehe in dem hier geschilderten Fall keine Ergänzung wenn es um leistungsgerechte Entlohnung geht, sondern eher um eine Veränderung des AV. Dieses kann selbstverständlich durch eine gemeinsame Willenserklärung vollzogen werden, aber was ist, wenn der AN das eigentlich nciht will? Was passiert, wenn er hierzu nciht bereit ist? Dann wäre eine Änderungskündigung zwangsläufig.
  4. Also echt - mit zwei Sätzen eine Frage stellen wo noch viele Aspekte nciht aufgezeigt wurden und dann ncoh eine vernünftige Antwort erwarten, tse tse tse. Was würdest du bei einer solchen Frage antworten: "Ich habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Welche Strafe habe ich zu erwarten?"

@buha-held Denkste nciht, das ein paar mehr Infos sinnvoll wären?

Gruß DJ

W
w-j-l

19.03.2009 um 14:46 Uhr

DJ, ich wäre da schon mal misstrauisch bei der Namenswahl von buha-held. Er sagt nicht "Zielvereinbarungsgespräch" sondern "Zielsetzungsgespräch", und Zielsetzung sieht mir doch sehr einseitig nach Ausgestaltung des Direktionsrechts aus. Damit ist das dann aber keine "Änderung oder Erweiterung des AV"

Die Unterschrift des ANs macht das dann immer noch nicht zur Zielvereinbarung.

Wenn ich so etwas unterschreiben sollte, dann würde ich immer von Hand noch den Zusatz machen "zur Kenntnis genommen".

Ihre Antwort