Stillschweigen über Inhalt des Arbeitsvertrages - was wenn der MA sich nicht daran hält?
Guten Tag, einem Mitarbeiter wurde der Entwurf eines neuen Arbeitsvertrages ausgehändigt und dabei mündlich darauf hingewiesen, dass er mit anderen MitarbeiterInnen über den Inhalt des neuen Arbeitsvertrages nicht sprechen darf. Kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen, wenn der Mitarbeiter sich nicht an diese Anweisung hält ggf. welcher Art könnten diese Konsequenzen sein?
Community-Antworten (5)
22.02.2006 um 16:31 Uhr
Ich sehe keinen Grund, warum der Mitarbeiter nicht über seinen Vertrag mit Kollegen sprechen sollte.
22.02.2006 um 19:16 Uhr
Ich sehe das nicht ganz so locker wie Du Viktor. Wenn es z.B um die Bezahlung geht und der MA verdient deutlich mehr als ein anderer Kollege, kann das problematisch werden. Der AG kann verlangen, daß der AN seinen Verdienst nicht herumposaunt. Mit Betriebsratsmitgliedern kann der MA jedoch jederzeit über alle Details seines Vertrages sprechen.
22.02.2006 um 20:15 Uhr
Die "Schweige-Klausel" in AV besitzt grundsätzlich Gültigkeit. Wie sinnig so etwas ist, ist eine andere Frage.
Inwiefern ein AN im Rahmen einer solchen nur mündlich getätigten Anweisung, arbeitsrechtlich belangt werden kann - in Bezug zu einer ohnehin schon schwer zu kontrollierenden AV-Pflicht -, sähe ich als AN als zumindest "sehr vage" an und würde mögliche Konsequenzen recht gelassen entgegensehen!
22.02.2006 um 21:05 Uhr
Sehe ich ähnlich wie Du Kölner. Allerdings würde ich grundsätzlich Stillschweigen gegenüber Kollegen wahren, die nicht im BR sind. Auch wenn der AG einem "Plappermaul" nur sehr schwer beikommen kann, zieht eine solche Angelegenheit u.U völlig unnötigen Ärger nach sich, der sicher keinen Gewinn bringt. Der AG wird in der mildesten Form zumindest sauer sein.
23.02.2006 um 14:31 Uhr
Ich erinnere daran, das der Vertrag, der oben genannt wird, keine Stillschweigeklausel enthält. Im Übrigen hat meines Wissens schon vor vielen Jahren das BAG festgestellt, dass es zumindest im Zusammenhang mit dem Gehalt keine Schweigepflicht gibt. Ich kenne kein neueres Urteil - vielleicht jemand anderes?
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