Wie wird eine BV Teil des Arbeitsvertrages?
Guten Morgen, bei uns stellt sich die Frage wie BV´s Bestandteil eines Arbeitsvertrages werden. Wir sind nicht tarifgebunden und im Arbeitsvertrag gibt es keinen Passus zum Thema BV. Wir haben jetzt eine BV zur Rufbereitschaft abgeschlossen und der AG will eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, das die AN dieser BV und weiteren zur Rufbereitschaft schon jetzt zustimmen. Muss jetzt wohl der Musterarbeitsvertrag geändert werden?
Community-Antworten (1)
06.09.2006 um 10:34 Uhr
Hallo Happy,
im Fitting steht zu § 77 BetrVG RN 124
" Die normativen Regelungen einer BV gelten gemäß Abs. 4 S.1 ebenso wie die Tarifnormen gemäß § 4 Abs. 1. und 3 TVG unmittelbar und zwingend. Die unmittelbare und zwingende Wirkung einer BV wird auch als unabdingbar bezeichnet. Durch die unmittelbare Geltung der BV wirken ihre normativen Regelungen als Gesetz des Betriebes von außen auf die Arbeitsverhältnisse ein, ohne zum Bestandteil der Arbeitsverträge zu werden. Sie gestalten unabhängig vom Willen und der Kenntnis der Vertragspartner das Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz zur Regelungsabrede bedarf es zu ihrer Wirksamkeit keinerlei Anerkennung, Unterwefunf oder Übernahme durch die Arbeitsvertragsparteien. RN 126 Die zwingende Wirkung einer BV bedeutet, dass von ihrer Regelung nicht zu Ungunsten der ArbN durch anderweitige Absprachen der Arbeitsvertragsparteien abgewichen werden kann. Die zwingende Wirkung der BV hat zur Folge, dass für die Arbeitnehmer ungünstigere Vertragsabreden für die Zeit der Geltung der BV verdrängt werden."
MfG Angi1
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