Erstellt am 17.03.2009 um 10:39 Uhr von paula
kann sein muss aber nicht....
Für die Frage ob Ihr zuständig seid ist entscheidend ob diese Praxis teil Eures Betriebes ist. Der Betrieb im Sinne des BetrVG richtet sich zunächst einmal nicht nach räumlichen Gegebenheiten. Vielmehr ist von Bedeutung wo die maßgeblichen Entscheidungen in den personellen und sozialen Fragen getroffen wird
Erstellt am 17.03.2009 um 10:43 Uhr von appletree
@ paula
Es läuft als Betriebsstätte. wo und wer die Entscheidungen trifft müssen wir klären. Danke.