Hallo, unser Träger, die Stadtverwaltg. hat unsere Fa. (XYZ GmbH) an den Städt. Klinikkonzern (ABC-GmbH) verkauft. Dessen GF ist nun auch unser GF. Unser bisheriger Fa.-Standort im Mietobjekt am Rande der Stadt wurde aufgegeben und die XYZ-GmbH zog am 1.1.08 mit den verbliebenen 16 MA in das Klinikum. Dort arbeiten die MA in unterschiedlichen Bereichen. Alle haben aber ihren alten XYZ Arbeitsvertrag behalten. Ich (1 Pers.) bin der Betriebsrat.

Die stellv. BRV des Klinikums (13 Mitgl.) erklärte mir nun, dass ja aufgrund des Betriebsübergangs? und da wir ja alle für das Klinikum (ABC GmbH), sozusagen unter einem Dach für eine gemeinsame Sache, arbeiten, meine Tätigkeit als BR überflüssig wäre. Ihr BR könnten/würden die Belange der MA der Fa. XYZ GmbH übernehmen. Ich hätte noch 1 Jahr Nachwirkkündigungsschutz und könne mich ja bei der nächsten Wahl 2010 erneut aufstellen lassen. Diese Auskunft brachte sie von einer Fortbildung mit.

Handelt es sich hier überhaupt um eine Form des Betriebsübergangs? Wir haben den gleichen GF und sind in seine Fa. ABC GmbH umgezogen! 13 unserer 16 MA arbeiten seit 1.1.08 in einem dort neu eröffneten Mediz. Versorgungszentrum (MVZ), die anderen 3 MA in anderen Bereichen. Ich möchte, dass meine Fa. XYZ-GmbH möglichst ihren eigenen BR behält. Kann mir jemand etwas antworten. Fachliteratur zu Betriebsübergängen erhalte ich erst in ein paar Tagen. Sag schon mal danke.