Zustimmung zum befristeten Vertrag - Dann Änderungen des Vertrages
Hallo, ich bin es schon wieder.
Habe langsam das Gefühl uns will die GF testen. Haben eine AÜG - Kraft im Einsatz als Disponenten.
Nachdem er bei uns 6 Monate im Einsatz war haben wir es durchbringen können, das er bei uns eine Befristung bekommt.
Haben dann die Anhörung bekommen nach § 99 BetrVG.
Demnach sollte der Kollege eingestellt werden mit einer Befristung von 12 Monaten. Haben dem dann auch zugestimmt.
Er hat dann denn Vertrag zugeschickt bekommen und hat ihn Unterschrieben, dieser war aber noch nicht von der GF unterschrieben.
Nun kam er heute auf mich zu und sagte zu mir, das sein Abteilungsleiter ihn angerufen hat und dieser sagte, dass er einen neuen Vertrag zugeschickt bekommt, da die GF ihre Meinung geändert hat und bekommt nun nur eine Befristung für 6 Monate.
Ist das denn nun Überhaupt möglich das die GF ihre Meinung ändert obwohl wir auf 12 Monate befristung zugestimmt haben????
Seit der Anhörung sind nun schon 3 Wochen vergangen, der Kollege ist immer noch im Einsatz bei uns, also ohne Vertrag und auch ohne Zustimmung unserer seits als AÜG - Kraft.
Community-Antworten (4)
17.03.2009 um 12:32 Uhr
Hallo Workers Council, wenn der Kollege ohne Arbeitsvertrag schon drei Monate bei Euch arbeitet, ist er nach meiner Meinung unbefristet eingestellt. Er sollte zur Gewerkschaft oder zum Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen.
17.03.2009 um 13:56 Uhr
@pit47
Das wäre eine Möglichkeit, aber uns geht es um die Zustimmung.
Wir haben für 12 Monate zugestimmt und nicht für 6.
Wie sollen wir dann bei den nächsten Anhörungen glauben ob nun alles richtig ist, was drin steht.
Kann doch nicht Möglich sein, dass die GF nach Lust und Laune alles wieder abändert, ohne eine erneute Anhörung!!
Was soll dann die Zustimmung vom Betriebsrat, wenn es so nicht umgesetzt wird?
18.03.2009 um 10:09 Uhr
@all
also ist es doch schon so wie ich es in meinem Beitrag 117276 erwähnt habe.
Kann da nur sagen Herzlichen Willkommen im Wachsfiguren Kabinett, wo die Betriebsräte jeden Tag geknetet werden und doch nichts machen können.
Da ist es kein Wunder das einige Betriebsräte umfallen und mal die Hand aufhalten um wenigstens etwas zu erreichen, auch wenn es nicht immer richtig ist.
Und Herzlichen Glückwunsch an alle die einen größeren Betrieb haben, die haben wohl die Gewerkschaft voll im Rücken, was man von den kleinen Betrieben, so wie wir es sind, nicht behaupten kann.
18.03.2009 um 14:15 Uhr
@WC: Neue Vertragsbedingungen - neue Anhörung. Im Prinzip hast Du mit Deiner Meinung recht. Und jetzt kannst Du als BR kommen, mit §101 zum ArbGer laufen und das Recht des BR durchsetzen. Heißt für den betroffenen Koll. in Eurem speziellem Fall: Er geht zur Arbeitsagentur. Wenn das euer Ziel ist, OK. Wenn das Ziel hingegen ist, dem Koll. zu einem möglichst langen Arbeitsvertrag zu verhelfen, dann befolgt Pits Rat. Und wenn ihr euren ArbGeb noch ein wenig ärgern wollt oder einen notleidenden Anwalt sponsorn oder so: Strafbewehrte Unterlassung der Einstellung ohne BR-Anhörung bzw. zu anderen als in der BR-Anhörung genannten Bedingungen nach §23(3) iVm §99 BetrVG beantragen. Also Beschluss fassen, dies vom Anwalt durchsetzen zu lassen...
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