Mitbestimmung - wieviele BR-Mitglieder erfordert die Zustimmung, damit sie rechtskräftig ist?
hallo, ich hab mal ne frage, die ich eigentlich selbst beantworten können sollte, aber irgendwie hat bei uns keiner wirklich ahnung. bei uns ist nächstes jahr wahl und danach werden unsere mitglieder definitiv auf seminare geschickt =) wir sind ein unternehmen mit etwas über 100 ma und haben demzufolge 7 br-mitglieder. wenn jetzt mein chef die zustimmung zu einer sache benötigt, wieviele br-mitglieder erfordert diese zustimmung, damit sie rechtskräftig ist?
und dann kommen da manchmal rundschreiben von der geschäftsleitung, bei denen drauf steht: Betriebsrat: zur Info. reicht das aus, wenn der BR auf diesem wege informiert wird, oder muss das vor veröffentlichung des schreibens passieren?
danke und grüße
Community-Antworten (15)
16.03.2009 um 22:51 Uhr
Mehrheitsbeschluss des BR und die Zustimmung ist erfolgt.
Ob schriftlich oder nicht ......gute frage.....wir handhaben das eher praktisch und versuchen nicht so viel papier zu produzieren.
16.03.2009 um 22:58 Uhr
@ehrtbbeehre Also mal vorne weg...es stimmen immer alle Mitglieder über etwas gemeinsam ab. Nicht nur z.B. 4 oder 5, weil man die gerade mal auf dem Gang trifft. Was sind denn das für Rundschreiben, um was geht es dabei?
16.03.2009 um 23:00 Uhr
danke @ 511. muss die angelegenheit durch den schriftführer dokumentiert werden, oder überhaupt dokumentiert werden (abgesehen von der eigentlichen Einverständniserklärung für die GL)?
16.03.2009 um 23:05 Uhr
@ carrie: angenommen, es sind nicht alle 7 mitglieder im haus, muss man dann nen termin finden, an dem alle anwesend sind? ich hab jetzt nix konkretes im kopf, worum es ging, aber ich hab es hier und da mal gelesen (ich war im mutterschutz, zu dieser zeit hat sich kein mensch um irgendwas bemüht). aber es waren sicher dinge, die keiner besonderen zustimmung bedürfen (da sichert sich der chef immer ab).
16.03.2009 um 23:11 Uhr
@ ehrtbbeehre Seit wann gibt es bei euch den BR schon? Die Fragen, die von dir gestellt werden gehören eigentlich schon zum Grundwissen! Ich würde an eurer Stelle mit den Seminaren definitiv nicht erst bis nächstes Jahr warten, Die sind sofort angebracht!
16.03.2009 um 23:16 Uhr
unseren br gibts schon ewig und im aktuellen ist ein mitgleid,was schon mehrfach dabei war. ansonsten sind wir alle neu gewesen, uns gibts jetzt seit knapp drei jahren. aber ich sag ja, ich war nicht da, mutterschutz, und es hat sich null und nix getan. obwohl ich seminartermine bereits besorgt hatte.
16.03.2009 um 23:21 Uhr
@ ehrtbbeehre Wie gesagt, nicht erst bis zur nächsten Wahl mit den Seminaren warten. Sitzung einberufen, Beschluss fassen, Seminar machen. fertig ! Wenn sich in den drei Jahren nix gedreht hat, wozu seit ihr dann überhaupt im BR? Gebt euch mal einen kräftigen Tritt und packt was an, sonst braucht ihr nach der nächsten Wahl keine Seminare mehr machen!
16.03.2009 um 23:26 Uhr
is ja gut, das weiss ich selbst. oder glaubst du, mir macht das doofe rumgefrage hier spaß?
16.03.2009 um 23:34 Uhr
@all Nun Schaut mal hier rein - da wird genau diese Frage beantwortet - Spielt das Spoiel mal durch!
16.03.2009 um 23:35 Uhr
war nicht böse gemeint aber musste mal gesagt werden ;-) Bei uns im Gremium sitzen auch solche Mitglieder die 3 Jahre lang auf etwas warten würden... aber die wurden ja von den MA gewählt und wir müssen nun das beste daraus machen. Auf deine Aussage, das der Chef sich immer absichert, würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen! Obwohl, Chefs machen das eigentlich immer. Trotzdem schönen Abend noch!
16.03.2009 um 23:44 Uhr
ja leider ist es so, dass diese mitglieder sich aufstellen lassen, und man da nix gegen machen kann. und die ma sind manchmal sowas von hohl, (ich bin ja auch einer, aber ich denke, bevor ich tue), die haben abteilungsleiter gewählt, und nun fragen sie sich, an wen sie sich wenden sollen, wenn sie genau mit diesen schwierigkeiten haben.
16.03.2009 um 23:50 Uhr
@ehrtbbeehre Was sich dann ja quasi "natürliche Auswahl" nennt.... ;-)))))
17.03.2009 um 00:21 Uhr
@ehrtbbeehre
Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen. Diese Auffassung war bereits für das Betriebsverfassungsgesetz 1952 maßgeblich (vgl. BAG 1, 158, 162; Urteil vom 22. Januar 1965 - 1 AZR 289/64 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG).
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053003.php
Dein Beitrag/ Aussagen lassen den Schluss zu, dass hier das BR-Gremium gegen seine Pflichten merklich verstöß.
17.03.2009 um 00:33 Uhr
@erwin Da gehe ich mit dir konform - dennoch ist die Frage in wie weit die eventuell eingeschalteten gerichte eine Enscheidung fällen würden. Soll heißen: In wie weit ist eine Nichtinanspruchnahme einer Schulung einer Pflichtverletzung nach 23 vorhanden? (Nee nciht wieder schimpfen - schau mal weioter oben nach....)
DJ
17.03.2009 um 11:02 Uhr
Hallo DJ,
wie sich ein BR das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen aneignet ist seine Sache. Wenn es also mit BetrVG unterm Kopfkissen auch geht, ist das auch ok. Eignet der BR sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen aber nicht an, und dadurch entstehen u.U. wegen mangeldem Fachwissen Nachteile für die AN, welche bei zumutbarer Aneignung vermeidbar gewesen wäre, dann bin ich schon der Auffasusng, dass dann hier der § 23 zu tragen kommen kann.
BR-Arbeit bingt für Mandatsträger eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Also nix damit, ich mache mal schnell BR und bin dann besonders Kündigungsgeschützt. Ein bisschen mehr gehört schon dazu.
Und hier aus der Anfrage von "ehrtbbeehre" kann man entnhmen, dass das mit der Aneignung des für seine Arbeit erforderliche Fachwissen nicht so ernst genommen wird. weil .....machen wir dann NÄCHSTES Jahr
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