Erstellt am 16.03.2009 um 14:35 Uhr von erwin
@Sunshine2308
Ja, der AG muss die Kosten tragen. Wende Dich doch an den Seminarveranstalter, der gibt Dir die notwendigen Unterlagen/ Urteil/ Hinweise
Erstellt am 16.03.2009 um 16:22 Uhr von Thomas19
Hallo Sunshine 2308,
habt ihr eine betriebliche Reisekostenregelung? Falls nicht, ist es rein rechtlich folgendermaßen:
die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. So hat es der Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen.
Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Aufwendungen zählen auch Reisekosten, die den BR-Mitgliedern im Rahmen ihrer BR-Tätigkeit entstehen.
Dazu gehören vor allem auch Reisekosten zu Schulungsveranstaltungen, die für die BR-Arbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Das sehen auch die führenden Kommentare zum BetrVG so (siehe Fitting, RandNr. 48 zu § 40 BetrVG, DKK-Wedde Rn40ff; GK-Wiese Rn27 f 87f, HSG Rn 41ff.).
Sollte der Arbeitgeber die Kostenübernahme verweigern, hat der Betriebsrat das Recht, die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG und damit die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Schulungsmaßnahme durch ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht feststellen zu lassen. (vgl. „Fitting“ Kommentar zum BetrVG 21. Auflage RNr. 138ff zu § 40 BetrVG).
Nachweise für die entstandenen Fahrtkosten können sein z.B. Bahnfahrkarten, KM-Abrechnung für die Benutzung eines PKW usw. Damit das künftig reibungslos abläuft, könntet ihr mit dem Arbeitgeber absprechen, wie Reisekosten geregelt sind und nachgewiesen werden sollen. Das ändert aber nichts daran, dass die Fahrtkosten für Schulungen des BR vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Gruß
Tomas19
Erstellt am 16.03.2009 um 18:34 Uhr von spartacus
Moin Sunshine 2308,
der AG hat ja nicht die Kostenüpbernahme im Vorfeld verweigert, also wird er um eine Zahlung nicht rum kommen. Wie schon gesagt - einfordern. Das sind jetzt die üblichen Spielchen bei einem "neuen BR".
Setzt euch durch - viel Glück.
Erstellt am 17.03.2009 um 01:29 Uhr von rainer w
Zu den erstattungspflichtigen Kosten für Seminarteilnahmen nach §37.6 BetrVG gehören Fahrtkosten und Reisespesen.
Gibts bei euch im Betrieb eine Reisekostenregelungso ist auch diese für reisende BRM´s maßgeblich.
Zu nächtlicher Std. habe ich auf der Schnelle folgendes
b
BAG v. 17.09.1974, 23.6.1975, AP Nrn 6 und 10 zu §40 BetrVG 1972
Erstellt am 17.03.2009 um 11:29 Uhr von PT Netty
Hallo rainer w,
ist es tatsächlich so, dass eine BV in der geregelt ist dass der AG KEINE Fahrtkosten zu Fortbildungen übernimmt über dem BetrvG § 40 steht?
Erstellt am 17.03.2009 um 11:40 Uhr von Sunshine2308
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Es ist alles gut ausgegangen, es war wohl nur ein Missverständnis, sie bearbeiten die Fahrkosten nun.
Erstellt am 17.03.2009 um 12:05 Uhr von rainer w
Eine BV darf nicht zum Nachteil eines AN ,wie in einem TV oder anderem gütigem Gesetz, gefasst werden.