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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrkostenerstattung bei BR-Seminaren?

S
Sunshine2308
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unser BR ist erst ca 6 Monate alt und wir kämpfen uns tapfer voran ;-) Nun war ich letzte Woche auf einem Grund-Seminar BetrVG I und habe heute meine Fahrkosten die Fahrten letzte Woche eingereicht. Die Sekretärin der Chefin meinte, da hätte ich keinen Anspruch drauf, sie würden das Seminar bezahlen, aber keine Fahrkosten. Habe ich da nicht nach §40(1) BetrVG ein Recht zu???

Wer kann mir helfen, und vor allem, wie muss ich das bei der Chefin belegen?

Wäre über Hilfe sehr dankbar, da ja auch noch weitere Seminare anstehen...

5.73107

Community-Antworten (7)

E
Erwin

16.03.2009 um 15:35 Uhr

@Sunshine2308

Ja, der AG muss die Kosten tragen. Wende Dich doch an den Seminarveranstalter, der gibt Dir die notwendigen Unterlagen/ Urteil/ Hinweise

T
Thomas19

16.03.2009 um 17:22 Uhr

Hallo Sunshine 2308,

habt ihr eine betriebliche Reisekostenregelung? Falls nicht, ist es rein rechtlich folgendermaßen:

die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. So hat es der Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen.

Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Aufwendungen zählen auch Reisekosten, die den BR-Mitgliedern im Rahmen ihrer BR-Tätigkeit entstehen. Dazu gehören vor allem auch Reisekosten zu Schulungsveranstaltungen, die für die BR-Arbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Das sehen auch die führenden Kommentare zum BetrVG so (siehe Fitting, RandNr. 48 zu § 40 BetrVG, DKK-Wedde Rn40ff; GK-Wiese Rn27 f 87f, HSG Rn 41ff.).

Sollte der Arbeitgeber die Kostenübernahme verweigern, hat der Betriebsrat das Recht, die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG und damit die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Schulungsmaßnahme durch ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht feststellen zu lassen. (vgl. „Fitting“ Kommentar zum BetrVG 21. Auflage RNr. 138ff zu § 40 BetrVG).

Nachweise für die entstandenen Fahrtkosten können sein z.B. Bahnfahrkarten, KM-Abrechnung für die Benutzung eines PKW usw. Damit das künftig reibungslos abläuft, könntet ihr mit dem Arbeitgeber absprechen, wie Reisekosten geregelt sind und nachgewiesen werden sollen. Das ändert aber nichts daran, dass die Fahrtkosten für Schulungen des BR vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Gruß

Tomas19

S
Spartacus

16.03.2009 um 19:34 Uhr

Moin Sunshine 2308,

der AG hat ja nicht die Kostenüpbernahme im Vorfeld verweigert, also wird er um eine Zahlung nicht rum kommen. Wie schon gesagt - einfordern. Das sind jetzt die üblichen Spielchen bei einem "neuen BR". Setzt euch durch - viel Glück.

RW
rainer w

17.03.2009 um 02:29 Uhr

Zu den erstattungspflichtigen Kosten für Seminarteilnahmen nach §37.6 BetrVG gehören Fahrtkosten und Reisespesen. Gibts bei euch im Betrieb eine Reisekostenregelungso ist auch diese für reisende BRM´s maßgeblich. Zu nächtlicher Std. habe ich auf der Schnelle folgendes b BAG v. 17.09.1974, 23.6.1975, AP Nrn 6 und 10 zu §40 BetrVG 1972

PN
PT Netty

17.03.2009 um 12:29 Uhr

Hallo rainer w, ist es tatsächlich so, dass eine BV in der geregelt ist dass der AG KEINE Fahrtkosten zu Fortbildungen übernimmt über dem BetrvG § 40 steht?

S
Sunshine2308

17.03.2009 um 12:40 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure schnellen Antworten. Es ist alles gut ausgegangen, es war wohl nur ein Missverständnis, sie bearbeiten die Fahrkosten nun.

RW
rainer w

17.03.2009 um 13:05 Uhr

Eine BV darf nicht zum Nachteil eines AN ,wie in einem TV oder anderem gütigem Gesetz, gefasst werden.

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