Hallo ihr Weisen

wie steht es um die Fahrkostenerstattung, wenn ein nicht freigestellter BR als Krankheitsvertretung für ein freigestellten Br vorrübergehend freigestellt wird und ihn somit vertritt? Darf er die Fahrkosten vom eigentlichen Arbeitsplatz zum Br-Büro und anderweitig durch BR-Arbeit anfallende Fahrkosten abbrechnen oder begeht er damit einen Betrug gegenüber dem AG?