Vorrübergehend freigestellt - Recht auf Fahrkostenerstattung?
Hallo ihr Weisen
wie steht es um die Fahrkostenerstattung, wenn ein nicht freigestellter BR als Krankheitsvertretung für ein freigestellten Br vorrübergehend freigestellt wird und ihn somit vertritt? Darf er die Fahrkosten vom eigentlichen Arbeitsplatz zum Br-Büro und anderweitig durch BR-Arbeit anfallende Fahrkosten abbrechnen oder begeht er damit einen Betrug gegenüber dem AG?
Community-Antworten (12)
04.03.2009 um 23:07 Uhr
@Asgard Es ist doch freigestellt, oder? Warum will er Fahrtkosten haben? § 78 BetrVG trifft es...
04.03.2009 um 23:18 Uhr
@köllner habe vergessen das es Fahrten mit dem eigenen PkW sind. Die Fahrkosten zum eigentlichen Arbeitsplatz minimal sind 1 Km gegenüber 18 Km zum BR-Büro und andere fahrten vom zigfachen des üblichen weges um Kollegen zu treffen zwecks BR-Arbeit. Sehe darin dann eine Benachteiligung da die Kosten gegenüber der eigentlichen nicht BR-Arbeit sehr hoch sind. Oder ist das auch eines der vielen Opfer die wir bringen müssen?
05.03.2009 um 00:08 Uhr
@Asgard Die Fahrten zwischen Wohnung und BR Büro wohl kaum. Da das BR Büro jetzt dein Arbeitsplatz ist. Bei den Fahrten zu deinen Kollegen sieht das anders aus. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2006, Az. 11 TaBV 3/05).
05.03.2009 um 07:21 Uhr
@ Immi danke deine Antwort hilft mir schon etwas weiter wirft aber eine neue Frage auf. Da die Kollegen nur bis zu einer gewissen Uhrzeit an einem Standotr anzutreffen sind, 9-10 Uhr danach fahren sie raus und sind zusammen nicht mehr erreichbar, ist es oft notwendig direkt von Zuhause zu Ihnen zu fahren um an einen Tag so viele wie möglich an den verschiedenen Standorten zu erreichen. Muß man den anfahrtsweg zum Büro von der fahrt zum ersten Standort abziehen?
05.03.2009 um 08:49 Uhr
@Asgard Das war auch mein erster Gedanke. Wenn du direkt zu den Kollegen fährst könnte das ja eigentlich schon eine "Dienstfahrt" sein. Aber da muss ich mich erst noch schlau machen oder aber es wird sich bestimmt noch jemand melden der das weiss.
05.03.2009 um 10:03 Uhr
Wenn du direkt von zuhause zu Kollegen fährst und anschließend ins Büro kannst du die Mehrkilometer abz. dem Weg zum Büro geltend machen.
05.03.2009 um 13:12 Uhr
@rolfo2 Sorry, aber wo steht das? @Asgard Es kommt wohl darauf an, was vereinbart ist, wo der Arbeitsbeginn vorgesehen ist.
05.03.2009 um 17:29 Uhr
@Asgard hättest Du nicht die Möglichkeit, das Verfahren mit dem AG zu besprechen, oder gab es schon Ärger deswegen?
05.03.2009 um 22:09 Uhr
@nicoline
wir haben es schon geraume Zeit so gemacht das die teil/vorrübergehenden freigestellten BRs ihre Fahrkosten voll beim Ag abgesetzt haben weil es uns mal so von einer angenommen kompetenten stelle (weiß nicht mehr wer es war) gesagt wurde und der AG es auch bezahlt hat. Ich bin wegen eines ähnlichen Beitrages in diesem Forum darauf gekommen diese Frage zu stellen um möglichen Schaden von den betroffenen BRs abzuwenden da unser Gremium gerade viel Stres mit dem Ag hat und er anfängt vieles zu Prüfen auch aus Finanziellen gründen. Promt wurde heute einer Abrechnung eines zur zeit Freigestellten in Frage gestellt. Weiß nicht ob es eine gute Idee wäre jetzt mit dem Ag darüber zu sprechen und eventuell schlafende Abrechnungen zu wecken.
06.03.2009 um 19:12 Uhr
@ Asgard da blätter ich gerade mal entspannt durch's Forum, find ich das hier:
06.03.2009 um 23:33 Uhr
@nicoline
hallo nicoline vielen Dank für den Link. Ich denke das dieses Urteil mir weiterhelfen kann da wir beschlossen haben das für den Ausfall eines nach § 38 Freigestellten BRs eine Vertretung eingesetzt werden muss und für dieses eigentlich die Grundsätze gelten müssten die dort zur Urteilsfindung geführt haben. Ich werde dieses mit unserem RA besprechen und mal sehen was dieser auf Grund des Urteils dazu sagt.
Dank auch an alle anderen die sich hier mit eingebracht haben oder noch werden.
07.03.2009 um 13:13 Uhr
@Asgard immer gerne ;-))
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