Erstellt am 10.01.2007 um 17:06 Uhr von Bergmann
@ Nick ,
warum soll der Beifahrer eine Fahrkostenerstattung bekommen ? Um den Fahrer den Verschleiß des Beifahrersitzes zu erstatten ?
Erstellt am 10.01.2007 um 17:22 Uhr von kandesbutzler
warum kein leasing auto ? kostet doch auch nicht die welt - kosten werden 1:1 an die firma gezahlt und die versicherungsfragen bei solchen fahrten hat man auch nicht ( wenn was passiert , wer zahlt ... )
Erstellt am 10.01.2007 um 17:27 Uhr von Nick
Ich frage deshalb, weil es bei steuerlichen Angelegenheiten wenn es um Fahrtkosten geht, so geschrieben steht:
Bei Fahrgemeinschaften, bei denen wechselweise mehrere Kraftfahrzeuge zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingesetzt werden, können die Fahrtkosten mit dem gesetzlichen Kilometer-Pauschbetrag bei allen Mitgliedern der Fahrgemeinschaft berücksichtigt werden. Dabei ist egal, wer fährt. Dabei sind auch Umwegstrecken zur Abholung der Mitfahrer in die Entfernungsberechnung einzubeziehen.
Nachzulesen hier: http://www.steuerthek.de/handbuch/est/wk_fahrten_kfz.htm
Bei uns war es so, daß wir an den 3 Seminar-Tagen abwechselnd gefahren sind.
Erstellt am 10.01.2007 um 19:48 Uhr von wölfchen
Hallo Nick,
wie Du schon richtig festgestellt hast, geht es um die steuerliche Berücksichtigung. Wenn Dein Arbeitgeber das Finanzamt ist, könntest Du vielleicht Glück haben. Ich gehe aber davon aus, dass Dein Arbeitgeber einen anderen Namen hat, und der wird Dir nur die tatsächlichen Kosten vergüten.
Erstellt am 11.01.2007 um 07:59 Uhr von anker53
Hallo Nick,
gibt es für euren Betrieb eine Reisekostenordnung o.ä.? Gibt es eine BV hierüber?
Warum werden keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt? Hat der AG die Nutzung eines Privat- PKW genehmigt?
Warum sollte denn der Mitfahrer eine Kostenerstattung bekommen? Ihm sind doch auch keine zusätzlichen Kosten entstanden. In so einem Fall sollte der Fahrer einen, pro Fahrtteilnehmer um einige Cent erhöhten Kilometersatz erstattet bekommen.