Fahrkosten - wenn BR-Mitglieder zu einem Fortbildungsseminar fahren?
Angenommen zwei BR-Mitglieder fahren zu einem Fortbildungsseminar. Da kein Dienstwagen zur Verfügung steht, nutzen sie ihren Privat-PKW. Der AG muß ihnen hierbei die Fahrtkosten erstatten. Wie ist es aber, wenn beide eine Fahrgemeinschaft bilden und mit nur einem Auto fahren? Bekommt dann nur der Fahrer eine Fahrkostenerstattung oder beide?
Community-Antworten (5)
10.01.2007 um 18:06 Uhr
@ Nick ,
warum soll der Beifahrer eine Fahrkostenerstattung bekommen ? Um den Fahrer den Verschleiß des Beifahrersitzes zu erstatten ?
10.01.2007 um 18:22 Uhr
warum kein leasing auto ? kostet doch auch nicht die welt - kosten werden 1:1 an die firma gezahlt und die versicherungsfragen bei solchen fahrten hat man auch nicht ( wenn was passiert , wer zahlt ... )
10.01.2007 um 18:27 Uhr
Ich frage deshalb, weil es bei steuerlichen Angelegenheiten wenn es um Fahrtkosten geht, so geschrieben steht:
Bei Fahrgemeinschaften, bei denen wechselweise mehrere Kraftfahrzeuge zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingesetzt werden, können die Fahrtkosten mit dem gesetzlichen Kilometer-Pauschbetrag bei allen Mitgliedern der Fahrgemeinschaft berücksichtigt werden. Dabei ist egal, wer fährt. Dabei sind auch Umwegstrecken zur Abholung der Mitfahrer in die Entfernungsberechnung einzubeziehen.
Nachzulesen hier: http://www.steuerthek.de/handbuch/est/wk_fahrten_kfz.htm Bei uns war es so, daß wir an den 3 Seminar-Tagen abwechselnd gefahren sind.
10.01.2007 um 20:48 Uhr
Hallo Nick, wie Du schon richtig festgestellt hast, geht es um die steuerliche Berücksichtigung. Wenn Dein Arbeitgeber das Finanzamt ist, könntest Du vielleicht Glück haben. Ich gehe aber davon aus, dass Dein Arbeitgeber einen anderen Namen hat, und der wird Dir nur die tatsächlichen Kosten vergüten.
11.01.2007 um 08:59 Uhr
Hallo Nick,
gibt es für euren Betrieb eine Reisekostenordnung o.ä.? Gibt es eine BV hierüber? Warum werden keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt? Hat der AG die Nutzung eines Privat- PKW genehmigt? Warum sollte denn der Mitfahrer eine Kostenerstattung bekommen? Ihm sind doch auch keine zusätzlichen Kosten entstanden. In so einem Fall sollte der Fahrer einen, pro Fahrtteilnehmer um einige Cent erhöhten Kilometersatz erstattet bekommen.
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