Kurzfristige Mehrarbeit - Müssen Kollegen länger Arbeiten?
Hallo Leute,
habe letztens schon ein Thema zu Überstunden gehabt.
Jetzt gab es bei uns im Gremium eine Meinungsverschiedenheit.
Es geht darum das zwei Kollegen länger Arbeiten sollten, das heisst 14 Uhr ist Feierabend sollten aber noch bleiben um einen wichtigen Auftrag zu erledigen, da die Anlage 1 Stunde Störung hatte.
Diese 2 Kollegen haben sich bei einem Betriebsratskollegen beschwert, da der Vorgesetzte sie dazu gezwungen hat, mit der Androhung einer Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung.
Der Betriebsratskollege sagte zu den 2 Kollegen das sie es machen müssten da es Betrieblich bedingt ist und der Betriebsrat nur im nachhinein die Information bekommen muss das Mehrarbeit geleistet worden ist.
Als ich über diese Angelegenheit erfahren habe gab es eine hitzige Diskussion mit dem Betriebsratskollegen, da ich der Meinung bin, das jede Form von Mehrarbeit Mitbestimmungspflichtig ist, auch wenn unbedingt der Auftrag erledigt werden muss, auch wenn vorher die Anlage eine Störung hatte. Also hätten die Kollegen auch Feierabend machen können.
Oder liege ich da Falsch?
Community-Antworten (13)
16.03.2009 um 14:02 Uhr
Hallo Workers,
ich sehe dies als betrieblichen Notfall in dem der AG das Recht hat Überstunden zu verlangen.
Solche Dinge können von Euch aber im Vorfeld über eine BV zu diesem Thema geregelt werden.
MfG Angi1
16.03.2009 um 14:06 Uhr
@Council Du liegt mit deiner Meinung richtig. Habt ihr eine BV zum Thema Mehrarbeit, ist dort vielleicht der Punkt "dringende betriebliche Notwenigkeiten und damit unvorhersehbare Mehrarbeit" geregelt? Dann könnte es sein, dass der AG diese "nur" im Nachhinein dem BR zur MB vorlegen muss.
Der BR sollte auf alle Fälle den Sachverhalt klären und ggf. die MA aufklären.
16.03.2009 um 14:29 Uhr
@Council, der Chefe darf NICHT mit Abmahung oder kündigung Drohen! Das ist nötigung !
ob es nun wirklich Mehrstunden sind oder doch Angeordnete überstunden, das müsst ihr selber klären.
Ob es unvorhrsebar war oder absehrbar , auch das müsst ihr entscheiden, weil nur weil Angie meint das es eine Betriebsstörung war , heisst das nicht das es so ist.Der AG muss auch sein Betriebsrisiko richtig Personell ein Planen.
Habt ihr einen TV .... ?
Also wegen der sogenannten mehr/überstunden, da würde ich auf eine Vergütung hin Arbeiten oder gar auf eine BV ....
Das mit der nötiugung würde ich aber sehr schnell und Zeitnah anfassen und abstellen!!!!!
16.03.2009 um 21:14 Uhr
Hallo Workers Council , ein Muß gibt es NUR,wenn es im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht. Wer bleibt,bleibt freiwillig,wer nicht bleibt geht nach hause ... !!! Wenn es wirklich eine einmalige Dringlichkeit ist ,sollte man es doch machen,aber nich zu gewohnheit werden lassen,der AG gewöhnt sich dran ... ;-) Wichtig ist : Bei der Anordnung der erforderlichen Überstunden hat der Arbeitgeber die persönlichen Belange der einzelnen Mitarbeiter/-innen zu berücksichtigen.
Sollte nicht so schwer sein ,einmal NEIN zu sagen !!! Gruß Troisdorfer
16.03.2009 um 21:20 Uhr
Der Betriebsratskollege sagte zu den 2 Kollegen das sie es machen müssten da es Betrieblich bedingt ist und der Betriebsrat nur im nachhinein die Information bekommen muss das Mehrarbeit geleistet worden ist.
Der Betriebsratskollege hat schichtweg Dummheiten erzählt !!!
Anordnung von Überstunden
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nur dann verpflichtet Überstunden zu leisten, wenn dies zuvor mit dem Arbeitgeber einzelvertraglich oder kollektivrechtlich (Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung) vereinbart worden ist. Aus dem arbeitgeberseitigen Direktionsrecht allein lässt sich insofern keine Befugnis zur Anordnung von Überstunden ableiten.
Auch dürfen die konkreten Belange des Arbeitnehmers den Überstunden nicht entgegenstehen. So besteht in der Regel keine Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden, wenn dadurch die Gesundheit beeinträchtigt oder die Betreuung von Kindern nicht ausreichend gewährleistet wäre.
16.03.2009 um 21:30 Uhr
@Troisdorfer Verenne dich niicht (und das schreibe ich - lach)
Also, ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der AG Mehrarbeit durch Direktionsrecht bestimmen kann. In diesen Konstellarien ist es dann so, dass der BR diese Mehrarbeit nachträglich beschließen kann.
Das Konstrukt im genannten Fall sehe ich aber eher nicht zu diesen von mir gemeinten Fällen. Eine Bedrohung oder eine Einschüchterung der AN ist heir IMHO tatsächlicxh als Einschüchterung zu sehen.
@all Nochmals: Jegliche Art von Mehrarbeit (egal ob angeordnet, geduldet oder freiwillig) unterliegt der Mitbestimmung des BR. Faktum. Der AG darf diese ohne Zustimmung des Gremiums nciht zulassen! Punkt schluß Feierabend! (Ausnahme die Möglichkeit der nachträglichen Einholung der Zustimmung.... aber darum geht es hier ja nicht)
Gruß DJ
16.03.2009 um 21:39 Uhr
@Don ;-) Ich wollte einfach mal sagen das es auch die möglichkeit des Nein sagens gibt ... Es wird einfach zuviel hingenommen ..... Bei Überstunden sollte auch jeder für sich selber entscheiden was er für die Zukunft möchte... Private belange gehen immer vor,ob es Ratsam ist,mit dem Kopf durch die Wand zu rennen ist eine andere sache ....
17.03.2009 um 07:36 Uhr
@all,
erst mal danke für die Antworten.
Eine BV über Mehrarbeit besteht bei uns nicht.
Für uns kommt der Manteltarifvertrag der Metallindustrie in Frage.
Habe mir den gestern noch besorgt. Dort steht nun: Soweit in unvorhergesehenen Bedarfsfällen Arbeitnehmer zu Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit herangezogen werden müssen, ist der Betriebsrat nachträglich unverzüglich zu verständigen.
Also bedeuten dies doch, dass die Kolleginnen und Kollegen kurzfristig ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats Mehrarbeit leisten müssen????
17.03.2009 um 09:03 Uhr
@Workers Council
Ja, du hast recht.
Wenn die "1Stunde Störung" der Anlage nicht voraussehbar war, wovon ich jetzt mal ausgehe, denn Störungen werden in der Regel ja nicht geplant,grins dann können laut dem Auszug aus dem Manteltarif die AN zu der Mehrarbeit herangezogen werden und der BR MUSS nachträglich UNVERZÜGLICH verständigt werden.
17.03.2009 um 09:52 Uhr
@all,
na das soll nun noch einer verstehen hier.
Dj schreibt: Nochmals: Jegliche Art von Mehrarbeit (egal ob angeordnet, geduldet oder freiwillig) unterliegt der Mitbestimmung des BR. Faktum. Der AG darf diese ohne Zustimmung des Gremiums nciht zulassen! Punkt schluß Feierabend! (Ausnahme die Möglichkeit der nachträglichen Einholung der Zustimmung.... aber darum geht es hier ja nicht)
Also wird damit die Mitbestimmung vom Betriebsrat umgegangen, denn was nützt es mir als Betriebsrat wenn ich nachträglich die Info bekommen habe das gestern Mehrarbeit geleistet worden ist.
Soll der BR dann die Zustimmung von Mehrarbeit verweigern, die schon geleistet worden ist? Was hat das denn für einen Sinn.
Also irgendwie komme ich damit nicht klar......
17.03.2009 um 16:25 Uhr
@Workers Council
NEIN, nicht verweigern, weil in dem für euch gültigen MTV der Metallindustrie steht, Zitat von Dir:
"Soweit in UNVORHERGESEHENEN Bedarfsfällen Arbeitnehmer zu Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit herangezogen werden müssen, ist der Betriebsrat NACHTRÄGLICH UNVERZÜGLICH zu verständigen."
Dj schreibt: Nochmals: Jegliche Art von Mehrarbeit (egal ob angeordnet, geduldet oder freiwillig) unterliegt der Mitbestimmung des BR. Faktum. Der AG darf diese ohne Zustimmung des Gremiums nciht zulassen! Punkt schluß Feierabend! (Ausnahme die Möglichkeit der nachträglichen Einholung der Zustimmung.... aber darum geht es hier ja nicht)
Das war ja wohl "unvorhergesehen", damit geht es genau um die Ausnahme, die ja auch DJ beschreibt, auch wenn er, im Gegensatz zu mir, davon ausgeht, das es genau darum nicht geht.
Der MTV lässt genau dieses in diesem Fall zu, IMHO.
Oder war die Störung der Anlage "voraussehbar"??????????
Dann ist es nicht mehr "unvorhergesehen" und damit geht die Ausnahme nicht.....
Kommst du jetzt besser klar????
18.03.2009 um 09:23 Uhr
@Galaxy,
na dann erklär mir mal "UNVORHERGESEHENEN Bedarfsfällen ".
Bin der Meinung das der Vorgesetzte die Mitarbeiter dann richtig schön an die Nase rum führen kann.
Denn " UNVORHERGESEHENEN Bedarfsfällen " kann ich ja dehnen wie ein Kaugummi.
Und wir als Betriebsrat sind dann nur Zuschauer, da kann ich ja genauso gut meine Oma hinsetzen.
Ist doch zum Mäuse melken, für alles und jedes gibt eine Ausnhame.
@all Kann da nur sagen Herzlichen Willkommen im Wachsfiguren Kabinett, wo die Betriebsräte jeden Tag geknetet werden und doch nichts machen können.
Irgendwie habe ich mir das anders Vorgestellt, als ich mich hab aufstellen lassen.
18.03.2009 um 10:14 Uhr
@Workers Council
willkommen im "richtigen Leben" eines BRM.. ;-))
Aber nun mal ernsthaft, ich kann dir den Begriff "Unvorhergesehener Bedarfsfall" juristisch betrachtet nicht erklären oder definieren. Nur in deinem Fall scheint es mir eindeutig zu sein. Kannst du nachweisen daß die "1Stunde Störung" der Anlage schon VOR dem Eintritt der Störung absehbar und damit verhinderbar war??? Wenn ja, dann war die Anordnung der Überstunden nicht in Ordnung. Wenn nein, dann war es "ein unvorhergesehener Bedarfsfall" und das Verhalten des AG ist durch den TV gedeckt.
TV sind gültig, für beide Seiten, auch wenn er, wie in diesem Fall eine Art Öffnungsklausel vorsieht und mancher MA dies als missgünstig empfindet.
Aber was sagt denn der MA wenn durch so ein Ereignis der Auftrag nicht zeitgerecht fertig wird, der AG evtl. eine dann fällige Konventionalstrafe zahlt und dieser Kunde keine Folgeaufträge mehr ordert und die Umsätze einbrechen? Konsequenz: Zeitverträge werden nicht verlängert, im schlimmsten Fall betriebsbedingte Kündigungen???? (Argumente der AG, ist mir bewusst, sind aber trotzdem nicht von der Hand zu weisen)
Ihr als BR habt darauf zu achten, daß der AG solche Sachen nicht zur Regel macht und damit die Mitbestimmungsrechte hintergeht und euch an der Nase rumführt und genau dafür hast du dich aufstellen lassen und deine Kollegen haben dich dafür gewählt
Ich fühle mich nicht wie im Wachsfigurenkabinett, man trifft sich immer zweimal im Leben und irgendwann will und braucht der AG was vom BR und dann habe ich die besseren Karten und so manchesmal reicht die Androhung einer Einigungsstelle, wenn die Angelegenheit einigungsstellenpflichtig ist.
Fazit: Nicht aufgeben sondern das Vertrauen der Kollegen, die einen gewählt haben in gute BR-Arbeit umsetzen und diese Arbeit, soweit wie es möglich ist, transparent machen. Erklär den Kollegen diesen Passus im TV und sag nicht nur, das steht da halt so drin und so isses nu mal, da kann man nichts machen, ich bin völlig frustriert...
In diesem Sinn,mit den Worten von Bertold Brecht "Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"
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