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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt - Was für einen Sinn hat der Zusatz bei einer fristgerechten Kündigung eines AN?

V
vip3k
Jan 2018 bearbeitet

Was für einen Sinn hat der Zusatz: "....... hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" bei einer fristgerechten Kündigung eines AN von einem AG, wenn die Kündigung zum 30.06.09 ausgesprochen wurde?

Gruß aus Hessen

4.76902

Community-Antworten (2)

S
shortstuff

16.03.2009 um 12:55 Uhr

Ich kenne es nur aus Beispielen zu außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung, d.h. der AG möchte fristlös kündigen und wenn das nicht zulässig ist, hilfsweise ordentlich. In dem Fall müsste der BR prüfen, ob die ordentliche Kündigung zulässig ist, wenn gegen die außerordentliche Bedenken oder Widerspruch bestehen.

A
Angi1

16.03.2009 um 13:59 Uhr

Hallo vip3k,

falls der errechnete Termin falsch wäre, wäre somit nicht die ganze Kündigung hinfällig.

MfG Angi1

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