Hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt - Was für einen Sinn hat der Zusatz bei einer fristgerechten Kündigung eines AN?
Was für einen Sinn hat der Zusatz: "....... hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" bei einer fristgerechten Kündigung eines AN von einem AG, wenn die Kündigung zum 30.06.09 ausgesprochen wurde?
Gruß aus Hessen
Community-Antworten (2)
16.03.2009 um 12:55 Uhr
Ich kenne es nur aus Beispielen zu außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung, d.h. der AG möchte fristlös kündigen und wenn das nicht zulässig ist, hilfsweise ordentlich. In dem Fall müsste der BR prüfen, ob die ordentliche Kündigung zulässig ist, wenn gegen die außerordentliche Bedenken oder Widerspruch bestehen.
16.03.2009 um 13:59 Uhr
Hallo vip3k,
falls der errechnete Termin falsch wäre, wäre somit nicht die ganze Kündigung hinfällig.
MfG Angi1
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