Erstellt am 25.02.2008 um 15:14 Uhr von DonJohnson
also ich finde gerade die Gründe spielen eine Rolle. Und wer das ist eventuell. Ansonsten wirst du hier keine vernünftigen Antworten bekommen können. Die Frage ist in meinen Augen, ab der Grund eh zu einer fristlosen Kündigung reicht. Wenn dem nciht so sein sollte würde ich dem AG fristgerecht eine Mitteilung zu kommen lassen, dass ihr bedenken gegen die fristlose Kündigung habt, da in euern Augen kein Grund hierfür vorliegt. Was das Thema der ordentlichen Kündigung an geht, ihr die Sache innerhalb der euch zustehenden Frist überprüft! Dennoch währe es sinnvoll zu erfahren was genau los ist!
Erstellt am 25.02.2008 um 23:46 Uhr von Der alte Heini
Der BR muss zur fristlosen und zur fristgerechten Kündigung entsprechend angehört werden. Dabei sind auch die beiden unterschiedlichen Fristen zu beachten.
Welche Gründ der BR nun für seine Stellungnahmen anführt ist wohl am besten vor Ort zu entscheiden. Der BR sollte jede Kündigung für sich bearbeiten und nicht ins Gesamt abhandeln.