Weiterbeschäftigung zur Ausbildung - Muss AN wieder übernommen werden bzw läuft der Vertrag einfach aus?
Wir haben eine Frage zur Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung, wenn vorher ein normales Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eine Kollegin von uns war zuerst in einer anderen Abteilung beschäftigt (von 26.9.05 bis 31.8.06 befristet) und hat am 1.9.06 eine Ausbildung in einer anderen Abteilung angefangen und wird im Juli fertigt sein.
Unsere Frage lautet: Muss sie wieder übernommen werden bzw läuft der Vertrag einfach aus? Was gibt es für Möglichkeiten.
Besten Dank im voraus.
Community-Antworten (2)
13.03.2009 um 13:18 Uhr
- liegt die Ausbildung im betrieblichen Interesse?
- Gab es einen Änderungsvertrag zur Ausbildung?
- War der Einsatz vom 26.9.05 bis 31.8.06 ein Einsatz mit einem befristeten Arbeitsvertrag?
- Wohin sollte sie hin übernommen werden? nach der Ausbildung?
13.03.2009 um 14:58 Uhr
Ein Ausbildungsvertrag und damit das Arbeitsverhältnis läuft mit Ablegung der Prüfung ab.
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