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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit und Urlaub - kombinieren?

J
joeblack
Apr 2020 bearbeitet

Guten Morgen,

unser Betrieb wird ab dem 1.4.2020 in Kurzarbeit gehen. Diese ist in den jeweiligen Abteilungen individuell geregelt. In unserer Abteilung wird es so laufen, dass 1 MA, 2 Tage pro Woche in Kurzarbeit geht und die restlichen 3 Tage normal im Betrieb anwesend sein muss.

Nun zur eigentlichen Frage...

Wie schaut es hier mit der Urlaubsplanung aus? Kann ich meinen Urlaub um 2 Kurzarbeitstage planen, also mit 3 Urlaubstagen eine gesamte Woche "frei" haben?

Mehrere Beispiele wären hier denkbar:

  1. Mo/Di/Mi = normal, Do/Fr = KA
  2. Mo/Mi/Fr = normal, Di/Do = KA
  3. usw.

Find bisher im Netz keinen wirklichen Hinweis darüber...mal lese ich, dass es möglich sei, ein andermal genau umgekehrt, dass der Urlaub nicht um die KA-Tage geplant werden darf. Gibt es hier einen Gesetzestext?

Um kurzfristige Rückinfo wäre ich sehr erfreut!

1.92303

Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

31.03.2020 um 17:03 Uhr

Mal eine Antwort zum nachdenken.

Kurzarbeit dient nicht zur Optimierung seiner "Arbeitszeit / Freizeit / Urlaubs" unter dem Aspekt des Höchstmöglichen Geldfluss. Und dem AG nicht dazu, möglichst seine AN auszupressen und gleichzeitig möglichst viel Kosten zu sparen, indem der Staat bezahlt.

TF
Tante Frieda

31.03.2020 um 22:27 Uhr

Wenn du ohne Kurzarbeit sechs Wochen Jahresurlaub hast, hast du auch mit Kurzarbeit sechs Wochen Jahresurlaub. Das ist alles.

S
seehas

01.04.2020 um 09:29 Uhr

Du kannst den Urlaub so planen, wie der AG es mitmacht. Allerdings bist du an den Tagen mit Kurzarbeit prinzipiell zur Arbeit verpflichtet, wenn welche anfällt für die du gebraucht wirst. (Mit einer angemessenen Vorlauffrist)

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