Erstellt am 12.03.2009 um 21:40 Uhr von carrie
@Sina
Lies mal hier:
http://www.labournet.de/diskussion/grundrechte/komm/siemens.html
und das hier:
Das ArbG Aachen (Urt. v. 16.08.2005 - Az.: 7 Ca 5514/04) hat entschieden, dass das unberechtigte E-Mail-Lesen durch einen Administrator einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen kann. Was allerdings hier schlecht anzuwenden wäre, da er ja der Chef ist.
In jedem Fall ist es nicht korrekt. Wenn ihr einen Anwalt habt, würde ich mit dem mal reden.
Erstellt am 12.03.2009 um 21:54 Uhr von seppel1
Hallo Sina,
setzt doch einfach eine gute Mail-Verschlüsselungssoftware für die BR-Mails ein. Die Kosten hat der AG zu tragen.
Erstellt am 12.03.2009 um 21:57 Uhr von Lotte
seppel,
aber leider muss man die Erstattung dieser Kosten beim AG beantragen. Ich weiß nicht, ob das ArbG im Streitfall die Notwendigkeit anerkennen würde.
Erstellt am 12.03.2009 um 22:13 Uhr von Letzebourg
Es geht auch umsonst:
http://www.gpg4win.org/index-de.html
Erstellt am 12.03.2009 um 22:31 Uhr von seppel1
@Lotte
Hallo Lotte,
ich denke schon, dass der AG diese Software, gem § 40 zahlen muss. Der BR geht mit Daten um welche dem Datenschutz unterliegen. Es ist auch auf Grund der Tätigkeit i.d.R. notwendig, dass man für diese auch Mail nutzen muss.
Der BR sollte einen Beschluss, mit entsprechendem Hinweis notwendiger Datenschutz, fassen das diese Software als notwenige BR-Geschäftsbedarf beschafft werden sollte. Solte der AG Probleme machen würde ich den Rechtsweg nutzen.
PS: Hier auf der BR-Wiki findet man auch eine gute Muster-BV zum Thema
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AMuster-Betriebsvereinbarung%26%23x3a%3B+Einf%FChrung+elektronischer+Post
Erstellt am 13.03.2009 um 14:55 Uhr von waschbär
@Sina,
Ich sage es mal sooooooooooooooo .Ja es ist alles "lesbar" :-(
Wie weit und was Lesbar ist hängt aber oft auch vom Programm ab. z.b bei ;Lotus Notes ist es möglich das der zuständige "Admin" NUR die Betreffzeile Lesen kann.
Aber wichtiger als die Frage wer was Lesen kann ist doch EINE BV abschliessen. Auf deren grundlage ist es euch dann möglich zu handeln und forderungen zu stellen.
@Sina,
wegen "PC zugriff" .äh sogar ein "Fremder" könnte zumindest auf dein PC zu Hause" zugreiffen, via der Remote Kontroll von Win :-(
In deinem Firmennetzwerk kann es jeder der die Rechte dazu hat. In der Regel der Systemadmin.( Laufwerkeverbinden).
Der Normal zustand bei einer "Vernüftigen" Abteilung und Admins mit "Ehre" ist aber das der "User" VOR her gefragt wird ob nun per Aufforderung vis Bildschrimnaricht oder aber Auftrag vom User ....
Meistends ist das Vertreuen der User in die Admins sehrrrrrrrr goss !
Wie oft hatte ich schon damals als ich noch ausshilfe war den Job > Hallo habe das "merkwürdige Symbole auf dem Desktop" bitte entfernt die , mein Mülleimer geht nicht ?!
Der User selber schrieb noch in den Auftrag bin von bis im Uralub hoffe ihr schafft das in der Zeit Gruss XXX
Das war öfters der Fall. Sauer wurden die User übrigends wenn ich ihnen Schrieb,das ICH erst "anfange" wenn die Person Live mit am Bildschrim ist .-(((
Die wurden richtig Sauer......
gut das hilft dir nun auch nicht weiter....
Aber ich rate DIR Bestellt euch einen Sachvberständigen der das mal durch Check , wie so die Regeln bei euch sind ! Und Schliesst eine BV zum Thema AB!!!!!!!
Ach ja der Datenschutzbeauftragte hat auch NICHT das Recht den BR PC als "Fernseh" zu missbrauchen, er unterstellt dem AG und benötig deshalb eine Erlaubniss bei einsicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 14.03.2009 um 15:26 Uhr von peanuts
"unsere BR-Mitglieder kommunizieren aufgrund der räumlichen Entfernung sehr viel mit E-mails. "
Vermutlich auch noch offen und ohne geschütze Dateianhänge ... Telefonkonferrenzen könnten eine Alternative sein.
Wie häufig finden eigentlich die BR-Sitzungen statt? Und wie groß ist die räumliche Entfernung?
"Ist es auch generell möglich zu lesen, was ich im "ISQ" schreibe?"
Ich frage mich grad, warum ein AN über seinen Arbeitsplatzrechner chatten muss. Oder was ist mit "ISQ" gemeint?