Änderung der Betriebsvereinbarung wegen Kurzarbeit (Corona) Was ist zu beachten?
Hallo,
wegen der aktuellen Situation sind einige Bereiche ohne Aufträge. Der AG möchte für diese Bereiche Kurzarbeit beantragen. Welche Schritte/Aufgaben sind vom Betriebsrat zu unternehmen, was ist dabei zu beachten?
Vielen Dank, mfG
Community-Antworten (3)
30.03.2020 um 14:00 Uhr
30.03.2020 um 16:13 Uhr
Hallo, ohne Eure Zustimmung gibt es bei Euch im Betrieb keine Kurzarbeit. Macht eine BV - Kurzarbeit und verhandelt in dieser, das der Arbeitgeber auf das Kurzarbeitergeld einen Aufschlag zahlt. Hat bei uns geklappt, Arbeitgeber hat nach Zögern einer Aufstockung auf 80 % zugestimmt
30.03.2020 um 16:46 Uhr
Vielen Dank für die Infos.
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