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Änderung der Betriebsvereinbarung wegen Kurzarbeit (Corona) Was ist zu beachten?

B
BR-Arbeit
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo,

wegen der aktuellen Situation sind einige Bereiche ohne Aufträge. Der AG möchte für diese Bereiche Kurzarbeit beantragen. Welche Schritte/Aufgaben sind vom Betriebsrat zu unternehmen, was ist dabei zu beachten?

Vielen Dank, mfG

26803

Community-Antworten (3)

W
wdliss

30.03.2020 um 14:00 Uhr

K
kainil

30.03.2020 um 16:13 Uhr

Hallo, ohne Eure Zustimmung gibt es bei Euch im Betrieb keine Kurzarbeit. Macht eine BV - Kurzarbeit und verhandelt in dieser, das der Arbeitgeber auf das Kurzarbeitergeld einen Aufschlag zahlt. Hat bei uns geklappt, Arbeitgeber hat nach Zögern einer Aufstockung auf 80 % zugestimmt

B
BR-Arbeit

30.03.2020 um 16:46 Uhr

Vielen Dank für die Infos.

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