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Kurzarbeitergeld 67 % ?

H
Hilfesuchender1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen ,

Bin erst seit kurzem im Betriebsrat , bei uns soll wie leider in sehr vielen Firmen , Kurzarbeit gemacht werden. Nun meine Frage , welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein , um 67 % seines Lohnes zu erhalten ? Ein Kind für welches noch Kindergeld bezogen wird ? Gibt es hierfür eine genauere definition ?

Danke

8.19804

Community-Antworten (4)

S
seppel1

12.03.2009 um 20:16 Uhr

@Hilfesuchender1

Schon einmal das Thema "Kurzarbeit" gegooglet? Man findet doch im Web sehr sehr viele Infos hierüber.

Z.B auch hier: http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/29874/Startseite.html

Auch hier auf diesen Seiten findet man reichlich Infos hierzu, denn es war nun schon so oft Thema

H
Hilfesuchender1

12.03.2009 um 22:17 Uhr

Leider brachte das ;Googeln ; keinen 100 % igen Erfolg , denn in keinem von mir gefundenen Gesetzestext steht die genaue Definition bis wann ein im Haushalt lebendes Kind ,den Anspruch auf 67 % KAG rechtfertigt. Ich denke immernoch das es auf den Bezug von Kindergeld ankommt.

Grüße aus Schwaben ,

R
ridgeback

12.03.2009 um 22:56 Uhr

@Hilfesuchender1, wende Dich an die Agentur für Arbeit, dort gibt es die Tabelle zur Berechnung des Kug. Auszug: Leistungssatz 1 = Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist (die Kinder i.S. des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben) oder für die aufgrund einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit der Leistungssatz 1 maßgebend ist.

Leistungssatz 2 = alle übrigen Arbeitnehmer

H
Hilfesuchender1

12.03.2009 um 23:01 Uhr

Danke , ridgeback , genau das hab ich gesucht :-)

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