Erstellt am 29.03.2020 um 20:34 Uhr von Catweazle
Wenn ihr zu einer betriebsbedingten Kündigung angehört würdet könntet ihr widersprechen oder auch nicht. Ob die Kündigung an sich oder die BR-Anhörung korrekt war wird ggfls. das Arbeitsgericht entscheiden. Wirksamer als der ein Widerspruch zur Kündigung kann aber die Zustimmungsverweigerung für Überstunden sein.
Erstellt am 30.03.2020 um 07:47 Uhr von Kratzbürste
Niemals mangelnde Informationen beim AG anprangern! Die Chance für den AN beim Rechtsstreit: Die Anhörung des BR war fehlerhaft und die K. rechtsunwirksam.
Ansonsten: Hat denn überhaupt eine Sozialauswahl aller vergleichbarer AN stattgefunden? Wenn nein, habt ihr ja schon einen guten Widerspruchsgrund.
Erstellt am 30.03.2020 um 09:00 Uhr von UdoWoe
Den beiden Kollegen auf jeden Fall hinweisen, dass diese auf den schnellsten Weg Kündigungsschutzklage erheben.
Und keine Überstunden mehr zustimmen.
Erstellt am 30.03.2020 um 18:35 Uhr von Linessi
Hallo Kratzbürste,
vielen Dank für die Info, sie hat uns geholfen. Denn eine Sozialauswahl hat nicht stattgefunden. Und wir haben den Wiederspruch damit begründet.
Erstellt am 30.03.2020 um 18:45 Uhr von Dummerhund
Nicht vergessen, MA sollen Kündigungsschutzklage einreichen sollten sie doch gekündigt werden.
Erstellt am 30.03.2020 um 18:57 Uhr von Catweazle
Linessi, habt ihr denn auch Namen von weniger schutzwürdigen Mitarbeitern genannt? Wenn nicht, habt ihr der Kündigung eher zugestimmt.
Erstellt am 04.04.2020 um 19:30 Uhr von Linessi
Haben es geschafft, die Kündigung wurde zurückgezogen. Es soll noch ein Gespräch mit den beiden Mitarbeitern geben.
Danke für eure Unterstützung
Erstellt am 06.04.2020 um 07:32 Uhr von UdoWoe