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Zustimmungsverweigerung des BR

K
Katarin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, der BR hat eine Anhörung für einen MA, der in den aussertariflichen Bereich kommen soll. In den letzten zwei Jahren wurde dieser MA aussergewöhnlich oft "umgruppiert", die letzte Umgruppierung (Tarif) fand ohne Anhörung des BR statt. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass eben jener MA gegen gültige Betriebsvereinbarungen und Gesetze (AÜG) in seiner Funktion als Teamchef verstoßen hat, was der BR ihm und dem Vorstand vorgeworfen hat. Die BR-Mitglieder sind nicht gewillt, diesem MA auch noch eine Belohnung zukommen zu lassen. Auf welche §§ kann sich der BR berufen bzw. was kann er tun, um innerhalb der Frist einen Aufschub zur Anhörung zu erreichen? Habt ihr eine Idee? Danke für die Unterstützung!

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Community-Antworten (2)

M
mic34

12.03.2009 um 17:48 Uhr

§99 BetrVG lesen!

Da ist euer Rahmen genau geregelt.

A
azrael_k

13.03.2009 um 12:22 Uhr

Wer gegen geltende Gesetze verstößt, muss sich vor dem Gesetzgeber rechtfertigen. Anzeige.

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