W.A.F. LogoSeminare

BR-Wahl mit zwei Listen. Eine Liste mit nur einer Person

K
Kodakan
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Tag alle zusammen,

unser Betrieb fasst ca. 140 Mitarbeiter. Somit sollen 7 Plätze vergeben werden. In unserem Betrieb soll mitte April die Wahl für einen Betriebsrat stattfinden. Nun ist die Frist zum einreichen von Listen abgelaufen und es gibt zwei Listen. Auf der ersten Liste sind 12 Personen zu finden. Auf der anderen Liste ist nur eine Person. Beide Listen wurden geprüft und sollten zulässig sein.

Nun haben wir ein Rundschreiben an alle Mitarbeiter angefertig um auf die aktuelle Lage aufmerksam zu machen und den Listenaushang anzukündigen. Prompt hat sich ein Mitarbeiter beschwert, dass es nicht zulässig sei eine Liste mit nur einer Person antreten zu lassen. Er hätte gerne die Personenwahl. Einige Stunden später revidierte er seine Aussage und meinte, dass es doch möglich wäre mit so einer Liste anzutreten. Im Wortlaut schrieb er:

"Gängige Auslegung deutscher Gerichte ist, dass es doch möglich ist mit einer Ein-Personen-Liste zu einer Wahl anzutreten, wenn diese Liste sich entweder um eine einzelne zu vergebende Position bewirbt, für die Nachrücker gemäß zugrundeliegender Satzung, Ordnung, oder Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben sind, oder die nicht abgedeckten zu besetzenden Positionen gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl durch die verbleibenden Listen besetzt werden können. Erforderlich hierzu ist jedoch das Vorhandensein mehrerer weiterer Listen, welche ebenfalls unter genannten Bedingungen zu prüfen sind. In der Praxis bedeutet dies, dass bis zum letzten zu vergebenden Platz eine Wahlmöglichkeit zwischen den zur Verfügung stehenden Positionen gegeben sein muss."

Im BetrVG und in der WO habe ich nichts gefunden, was auf diese Situation zutrifft.

Wie ist da die Lage? Müssen wir doch noch auf eine Personenwahl wechseln? Vielen Dank für eure Hilfen!

Liebe Grüße

1.95107

Community-Antworten (7)

C
celestro

27.03.2020 um 11:04 Uhr

Keine Ahnung, wo der Text her ist. Aber soweit ich weiß, habt Ihr jetzt eine Verhältniswahl. Sehe keinen Grund, hier auf eine "Personenwahl" zu wechseln.

K
kratzbürste

27.03.2020 um 11:32 Uhr

Geht auch gar nicht. Zwei Wahlvorschläge bedeutet automatisch Verhältniswahl. Wie viele Wahlbewerber auf der Liste stehen ist unerheblich. Der Wahlvorstand hat da keine Entscheidungsmöglichkeit.

Gott bewahre uns vor Hobbyjuristen mit gefährlichen Halbwissen. Lasst euch nicht irre machen.

P
Pjöööng

27.03.2020 um 11:33 Uhr

Es gibt im BetrVG keine Mindestgröße für Listen. Beide Listen sind zuzulassen. Des weiteren gilt immer noch: "Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) § 6 Vorschlagslisten (1)(...) (6) Eine Verbindung von Vorschlagslisten ist unzulässig. (7)(...)"

Solche Wichtigtuer erlebt man immer wieder. Nur nicht davon irritieren lassen.

S
stehipp

27.03.2020 um 11:42 Uhr

Fordert den Kollegen einfach auf, dass er seine Behauptungen § und/ oder Urteilen bitte belegen soll. Halbwissen aus Google ist eher nicht hilfreich. Entweder erledigt sich die Angelegenheit dann, oder er hat tatsächlich Recht und ihr könnt entsprechend handeln.

K
Kjarrigan

27.03.2020 um 11:58 Uhr

Hält der MA seine Beschwerde aufrecht? Wenn nein - erledigt. Wenn ja - berät der WV über die Beschwerde, weist sie (wahrscheinlich) zurück und schreibt dies dem Beschwerdeführer - bzw. das schreibt ihm das Listenwahl stattfindet.

Der Text beschreibt ihmo nur stark verklausuliert, was nach der Wahl zu erfolgen hat. Nämlich das nach einem Verfahren (z.B. D'Hondt), die Stimmen je Liste auf die Listenmitglieder (Höchstzahl) erechnet werden. Hat der eine Kandidat der Liste 2 eine Höchstzahl mit der er in den BR gewählt wurde ist die Liste ausgeschöpft (da keine weiteren Kandidaten vorhanden). Da keine weiteren Listen existieren entfallen alle weiteren zu vergebenden Sitze und Nachrücker auf Liste 1.

N
nicoline

27.03.2020 um 12:06 Uhr

Den Beschwerdeführer nach der genauen Quelle dieser Aussage fragen. Im Übrigen schließe ich mich meinen Vorrednern an:

Zwei Wahlvorschläge bedeutet automatisch Verhältniswahl. Wie viele Wahlbewerber auf der Liste stehen ist unerheblich.

Gott bewahre uns vor Hobbyjuristen mit gefährlichen Halbwissen. Lasst euch nicht irre machen.

*Solche Wichtigtuer erlebt man immer wieder. Nur nicht davon irritieren lassen.

K
Kodakan

27.03.2020 um 12:15 Uhr

Hallo alle,

habt vielen Dank für eure Antworten! Das beruhigt uns ein wenig. Wir werden so weitermachen wie geplant!

Allen ein schönes Wochenende und bleibt Gesund!

Ihre Antwort