Kurzarbeit nur für die Teilzeitkräfte der Abteilung
Hallo zusammen,
auch mein Unternehmen ist von der Coronakrise betroffen und führt Kurzarbeit ein. Nun ist es aber so, dass alle Abteilungsleiter Vorschläge zur Kürzung der Arbeitszeit einreichen sollen. Meine Chefin hat jetzt für ihre zwei Teilzeitkräfte eine Kürzung um 50% eingereicht, während alle Vollzeitkräfte weiter 40 Stunden = 100% arbeiten dürfen. Ist es rechtens, einzelne Mitarbeiter einer Abteilung heraus zu picken oder muss Kurzarbeit gleichermaßen für alle eingeführt werden, innerhalb einer Abteilung? Leider haben wir keinen Betriebsrat. Vielen Dank für Eure Hilfe!
Community-Antworten (5)
26.03.2020 um 15:58 Uhr
Teilzeitkräfte werden im Allgemeinen eher von Kurzarbeit ausgenommen. Rechtens? Eher nicht:
26.03.2020 um 16:40 Uhr
Wenn die Teilzeitkräfte in Kurzarbeit geschickt werden sollen, und im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ist nichts geregelt, dann müssen diese Teilzeitkräfte dem erstmal zustimmen. Ohne Zustimmung keine Kurzarbeit. Dann kommen eventuell betriebsbedingte Kündigungen. Aber da muss dann der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht nachweisen warum er betriebsbedingt kündigen will und dass er bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter eine Sozialauswahl vorgenommen hat. §1 (3) KSchG
26.03.2020 um 16:42 Uhr
Das wäre ja dann eine Benachteiligung von Teilzeitkräften und nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz unzulässig. Außerdem dürfte hier auch eine sogenannte "mittelbare" Diskriminierung von Frauen vorliegen.
26.03.2020 um 17:02 Uhr
grins, diskriminieren tust aber wohl du gerade Kratzbürste, indem du unterstellst, dass Teilzeitkräfte automatisch Frauen sein müssen. Und da fühle ich mich als Mann jetzt diskriminiert, auch ich habe ein Recht auf Teilzeitstellen :-))
26.03.2020 um 17:25 Uhr
auch ich habe ein Recht auf Teilzeitstellen Und, arbeitest du Teilzeit?
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