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Muss BR Belegschaft informieren, dass Kurzarbeit kommt?

W
Wasserläufer
Mrz 2020 bearbeitet

Wir sind ein unerfahrener Betriebsrat.

Der Arbeitgeber kam heute mit einer BV zur Kurzarbeit auf uns zu.

Müssen wir der Belegschaft darüber informieren, dass wir mit dem Arbeitgeber hierzu verhandeln oder können wir warten, bis wir das alles unterschrieben haben?

Wir arbeiten mit einem Anwalt zusammen.

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Community-Antworten (4)

P
paula

25.03.2020 um 20:38 Uhr

Müssen nicht.... dürfen schon und ich würde es auch tun

C
celestro

25.03.2020 um 22:05 Uhr

allerdings würde ich sehr vorsichtig sein ... das Ihr über KU verhandelt ... ja. Das KU kommen wird ... Nein! Denn das ist ja noch gar nicht 100% sicher.

K
kratzbürste

26.03.2020 um 08:35 Uhr

Sehr viele Betriebsräte agieren viel zu viel als Geheimrat.

Informiert ! Ihr könnt doch genau das bekanntgeben, was du hier schreibst: Der AG ist wegen Kurzarbeit an euch herangetreten und hat euch eine BV zur Verhandlung vorgelegt.

X
XYZ68

26.03.2020 um 08:56 Uhr

Wir haben sogar zusammen mit dem Arbeitgeber informiert. Zuerst gab es von uns einen Aushang und eine Rundmail, das wir in der aktuellen Situation gemeinsam mit dem Arbeitgeber an Lösungen arbeiten, und bei den Info-Veranstaltungen des Arbeitgebers waren immer Betriebsräte vertreten, die auch Auskunft gaben. Bei uns war aber zum Zeitpunkt der Infoveranstaltung klar, dass unser Kunde uns nichts mehr abnehmen wird.

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