Erstellt am 25.03.2020 um 20:58 Uhr von celestro
Woher soll das irgend jemand wissen? Es ist allerdings Sache der Betriebsparteien, eine Regelung zur KU zu finden. Es kann durchaus sein, das Teilzeitkräfte gar nicht einbezogen werden, weil Sie eh schon deutlich weniger arbeiten.
Erstellt am 26.03.2020 um 06:46 Uhr von Louise77
In unserem Betrieb sollen alle gleich betroffen sein, sowohl VZ als auch TZ-Kräfte. Nur Azubis arbeiten weniger bei gleichem Entgelt. Ich muss also meine Stundenzahl halbieren, aber eben die aus März oder die geplante Vollzeit aus April?
Erstellt am 26.03.2020 um 07:27 Uhr von seehas
Das kommt darauf an, was in deinem Vertrag steht. Wenn irgendwo festgelegt ist, dass die reduzierte Stundenzahl nur für den März gilt, dann bist du ab April wieder wie geplant dabei. Wenn du deinen Vertrag unbefristet reduziert hast und die Erhöhung ab April zwar angedacht ist, aber nirgends schriftlich fixiert, dann bleibst du in der reduzierten Arbeitszeit.