Korona Kurzarbeit nach Elternzeit
Hallo, Eigentlich eine einfache Frage, aber für mich völlig unklar. Nach Elternzeit zurück im Betrieb habe ich die ersten beiden Monate in Teilzeit begonnen und sollte im April nun die Stundenzahl erhöhen. Sinn war etwas entspannter beginnen zu können, falls die Eingewöhnung in der Kita nicht funktioniert. Nun meldet mein AG aber Kurzarbeit 50 an... was gilt dann für mich? 50% der Stunden und des Lohnes von März oder von den geplanten erhöhten Stunden im April?!
Danke!!!
Community-Antworten (3)
25.03.2020 um 21:58 Uhr
Woher soll das irgend jemand wissen? Es ist allerdings Sache der Betriebsparteien, eine Regelung zur KU zu finden. Es kann durchaus sein, das Teilzeitkräfte gar nicht einbezogen werden, weil Sie eh schon deutlich weniger arbeiten.
26.03.2020 um 07:46 Uhr
In unserem Betrieb sollen alle gleich betroffen sein, sowohl VZ als auch TZ-Kräfte. Nur Azubis arbeiten weniger bei gleichem Entgelt. Ich muss also meine Stundenzahl halbieren, aber eben die aus März oder die geplante Vollzeit aus April?
26.03.2020 um 08:27 Uhr
Das kommt darauf an, was in deinem Vertrag steht. Wenn irgendwo festgelegt ist, dass die reduzierte Stundenzahl nur für den März gilt, dann bist du ab April wieder wie geplant dabei. Wenn du deinen Vertrag unbefristet reduziert hast und die Erhöhung ab April zwar angedacht ist, aber nirgends schriftlich fixiert, dann bleibst du in der reduzierten Arbeitszeit.
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