Erstellt am 11.03.2009 um 11:54 Uhr von Cyberurmel
Öhm.. mal ne Frage-- Ihr beschliesst das doch in einer Sitzung? Und in 2 wochen ist das Seminar?
Find ich bischen knapp.. aber seis es drum. Wenn Ihr einen Beschluss habt zu genehmigt der BR das Seminar.
Der Arbeitgeber kann dem nur widersprechen in der Erfoderlichkeit (vorm Arbeitsgericht) oder die berücksichtigung der betrieblichen Belange (Einigungsstelle).
Ihr könnt vom AG die Zusage zur Übernahme der Kosten auffordern mit Frist. Macht er nichts- einstweilige Verfügung möglich.
Das Szenario könnt Ihr auch anbieten.... vielleicht genehmigt er dann einfach das Seminar..
greets
Erstellt am 11.03.2009 um 13:18 Uhr von saban
Vielen Dank für Deine antwort Cyberurmel,
der Beschluss zu diesem Seminar war bereits im Oktober 2008, allerdings ohne Termin, dieser wurde ihm vor ca. 6 Wochen mitgeteilt.
Ist es nicht so, dass er auf die Wahl des Ortes mitbestimmen kann, wenn ein gleichwertiges Seminar angeboten wird? Oder bin ich da falsch informiert?
Auf jeden Fall werde ich das in meine Argumentation mit hineinnehmen, was du uns geraten hast. Lieben Dank Saban
Erstellt am 11.03.2009 um 13:43 Uhr von rainer w
Der AG hat bezüglich den BR und seinen Beschlüssen rein garnichts mitzubestimmen.
Erstellt am 11.03.2009 um 13:52 Uhr von saban
Mitbestimmen ist vielleicht nicht das richtige Wort, aber er kann doch, wenn es etwas komplett Vergleichbares gibt, welches näher am Standort ist verlangen, dass man dieses wählt. Zumindest sind das meine Informationen. Wenn ich falsch liegen sollte, wäre es nett, wenn ihr mir dazu irgendetwas in die Hand gebt, wie ein Gesetz oder ein Urteil.
Vielen Dank
Saban
Erstellt am 11.03.2009 um 14:06 Uhr von ridgeback
@saban.
ich würde euren Beschluss noch mal überprüfen, ob dieser auch rechtssicher ist.
Hab da meine Zweifel.
Erstellt am 11.03.2009 um 14:08 Uhr von rainer w
Schau in §37.Abs. 6 die letzten beiden Sätze.
Ist aber doch schon verwunderlich das Du ihn nicht kennst, denn nach dem müsst ihr doch euren Beschluss zur Schulung getroffen haben,oder irre ich da?
Erstellt am 11.03.2009 um 14:19 Uhr von saban
Der Beschluss ist einwandfrei, warum hast du da Bedenken?
Natürlich kenn ich den § 37 (6) - aber ich hatte mal so etwas gehört, ist auch nichts aus dem Gesetz heraus, sondern mehr aus einem BAG Urteil. Ich bin aber aber eben nicht mehr ganz sicher.
Aber dann passt es ja so!!
Erstellt am 11.03.2009 um 14:29 Uhr von rainer w
Dann ist ja alles im LOT.
Und viel Spass beim Semi.
Erstellt am 11.03.2009 um 15:15 Uhr von carrie
@saban
Wenn ich nicht irre, würde ich sagen, dass der Beschluss alleine deswegen nicht gültig ist, weil ihr den Zeitpunkt nicht im Tagesordnungspunkt drin hattet. Es geht ja schließlich auch darum, dass der AG etwas gegen die zeitliche Lage sagen könnte.
Einfach so ein Seminar zu beschließen und dann einige Zeit vorher dem AG bescheid zu sagen, halte ich für zweifelhaft.
Sollte es mal tatsächlich bei solchen Dingen vor die Einigungsstelle oder das Gericht gehen, wird man die fehlende Zeitangabe sicherlich bemängeln.
Erstellt am 11.03.2009 um 15:30 Uhr von saban
Hallo Carrie,
da hast Du ganz bestimmt Recht - hier gibt es zwei Beschlüsse genaugenommen - der erste Beschluß war der zu den Seminaren als solches, das haben wir dem AG vorgelegt wegen Budget - ich weiß, auch das ist nicht notwendig, war aber eine Übereinkunft - der zweite Beschluss war dann noch einmal so, wie er sein muss und soll!! Das ist, m. E. soweit OK!!!
Trotzdem lieben Dank für den Hinweis.
Erstellt am 11.03.2009 um 15:49 Uhr von DonJohnson
@saban
Tja, m.E. nciht wirklich. Da ihr den AG informiert habt (wieso eigentlich Budget? Warum teilt ihr nciht mit: der BR hat beschlossen, den Kollegen MusterBRM vom XX.XX.2009 bis XX.XX.2009 zum Seminar BR1 in Musterort vom Seminaranbieter Musterfirma zu entsenden. Die Unkosten belaufen sich auf XXX,XX €. Der BR hat die zeitliche......") hat der Beschluß eine Außenwirkung erreicht, ist also nciht mehr heilbar. Somit gebe ich carrie Recht. Über ein und das gleiche Thema zwei unterschiedliche Beschlüsse zu fassen, halte ich gelinde gesagt für gewagt.
Nochmals zur Verdeutlichung: Der Beschluß ist nur rechtsgültig, wenn er genau gefasst wurde - die TO gehört selbstverständlich dazu wie carrie schrieb.
Weiterhin finde ich die "Veröffentlichung" eines Beschlusses für nciht rechtskonform, da Sitzungen des Gremiums nciht öffentlich sind. Dem AG den die Beschlußfassung freiwillig auszuhändigen (so mit allem drum und dran) halte ich aus diesem Grunde schon für (na sagen wir mal) "seltsam".
Selbstverständlich ist der BR "angewiesen" auf die Kosten zu achten, er muß aber nicht das günstigste nehmen. Des weiteren ist die Argumentation "Zeitpunkt" doch für die BRM nur positiv. Immerhin wählt den Zeitpunkt bei Grundlagenseminaren das BRM selbst. Bei Spezialseminaren sieht das etwas anders aus. Dort kann man mit der Dringlichkeit prima argumentieren.
Ich bin also nicht rainers Meinung, dir schon viel Spaß zu wünschen. Der AG kann das Seminar vielleicht nicht verhindern (bei Grundlagenseminaren) - wohl aber den Zeitpunkt. Das geht über die Einigungsstelle. Eine "Vorlaufzeit" für den AG von 2 Wochen sollte reichen. Allerdings müßte man die Eigenarten des Betriebes kennen. Vielleicht benötigt ihr eine längere Vorlaufzeit....
Gruß
DJ
Erstellt am 11.03.2009 um 16:15 Uhr von saban
Danke Don Johnson,
Deine Argumentation finde ich durchaus korrekt, aber es geht nicht um das Seminar als solches, was er angeht, sondern nur um den Ort und die dadurch enstehenden Reisekosten. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass unser Chef sich hier an die Einigungsstelle wendet, das wäre ja viel zu teuer. Die Akzeptanz der Seminare von Seiten des AG ist soweit gegeben. Falls sich nicht noch etwas anderes ergibt.
Das mit dem Budget war eine Entgegenkommen unsererseits, und ist soweit für uns völlig ok, auch wenn sich das seltsam anhört. Würde ich auch denken! Aber das passt schon!!!
Wir würden es aber dennoch darauf ankommen lassen, zumal er sich erst nach 6 Wochen bei uns gerührt hat, und es für uns eigentlich keine Bedenken seinerseits gesehen haben. - Und ich bin schon der Meinung, dass dies auch vor einer Einigungsstelle Bestand hat, begründen kann ich das nun allerdings nicht. Am Freitag haben wir diesbezüglich ein Gespräch mit ihm, mal schauen, wie er auf die Begründungen reagiert.
Alle Grundlagen zu einem gescheiten Beschluss sind schon gegeben, mit TO und ordentlichen Beschluss, sowie die Meldung beim Chef.
Ich werde Eure Bedenken nochmal beim Gremium anführen, mal schauen wie die die Lage sehen.
Vielleicht habe ich es nur nicht gescheit ausgedrückt. Schriftlich ist das schon nicht ganz einfach!!
Auf jeden Fall möchte ich mich herzlich bei allen bedanken, die mir hier mit Rat zur Seite gestanden sind.
Saban
Erstellt am 11.03.2009 um 16:22 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Je nach Lage der Dinge wäre der AG schön blöd das Seminar zu verhindern - denn ggf. zahlt er dann zweifach!
@saban
Bugdets sind nie gut...
Erstellt am 11.03.2009 um 16:34 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Jepp. Möglich wäre es aber gewesen - wenn er nickelig sein wollte... Nach den letzten Infos hat er nicht mal da eine Chance...
@saban
Ein Budget ist echt niemals gut. Davon solltet ihr Abstand nehmen. Egal wie hoch es ist... IMHO sollte der BR nciht direkt über finanzielle Mittel verfügen dürfen... Das solltet ihr echt mal überdenken...
Gegen den Ort kann der AG ncihts sagen - und jetzt mal unter uns "Pastorentöchtern" Wenn ein Seminar so um die 1500 € kostet, kommt es um die paar € für das Wegegeld nciht mehr drauf an! Bedenke, selbst Gerichte sind der Meinung, dass der Erfahrungsaustausch nach dem Seminar wichtig ist (Schlagwort: Das Seminar nach dem Seminar).
Erstellt am 11.03.2009 um 16:39 Uhr von saban
@ Don Johnson,
nee, das mit dem Budget ist anders, wir haben ihm für sein Budget mitgeteilt welche Seminare wir besuchen werden, und die dementsprechenden Kosten dazu, dabei haben wir es uns natürlich vorbehalten, das es auch mehr werden kann, wenn es die Lage erfordert.
Deswegen bin ich auch der Meinung, dass er nichts unternehmen wird, denn in enteffekt wird es für ihn nur teurer!!
Das wird schon!!
Nun muss ich aber in meinen wohlverdienten Feierabend. Meld mich morgen sonst nochmal.
DANKE DANKE DANKE
:-)))
Erstellt am 11.03.2009 um 17:17 Uhr von Dr.House
saban,
W.A.F. sagt dazu: Es kommt auf die Erforderlichkeit der Fortbildung an. Besteht die Möglichkeit, ein Seminar innerhalb k u r z e r Zeit (November erscheint mir zu lange) an einem näher gelegenen Ort zu besuchen, so kann der Betriebsrat darauf verwiesen werden.Ist jedoch der Besuch eines Spezial-Seminar erforderlich, kann der Betriebsrat nicht auf lange Wartezeiten verwiesen werden.
MfG Dr.House
Erstellt am 11.03.2009 um 17:27 Uhr von Kölner
@Dr. House
Das sind aber leider die rhetorischen Strickmuster von Ricchardi et al. Ich würde nicht so viele Gedanken darauf verwenden, ob mir mein AG einen anderen Seminarort aufschwatzen kann...
Erstellt am 11.03.2009 um 20:52 Uhr von rainer w
@saban
Habe mir heute abend noch mal die weitere Diskusion angeschaut, weil mich das Thema auch persönlich interessiert. Ich organisiere, beantrage und melde unsere Semis vom gesammten 9er gremium nun schon seit 2003, nicht zu vergessn auch noch die Beantragung der Leihwagen;desweiteren habe ich auch noch mal in meinem Büchlein nachgeschaut, das sich nur mit dem §§37,6 und 37,7 befasst und kann Dir sagen: viel Spass beim Semi!!!!
Hier alles im einzelnen auseinander zu klabüsern würde wohl zu lange dauern, aber als ich Anfang dieses Jahres unser GL Anmeldungen für 33 Semis rein reichte hatte ich ähnliche Diskusionen. Argumentation erstickt so etwas im Keim.
Viel Spass!!