Gewerkschaft will Namensliste von Betriebsrat
Tagchen, ist eine Weitergabe der Arbeitnehmer-Namensliste, vom BR an die Gewerkschaft (zum Abgleich) möglich od. wäre das Datenschutz ?
Community-Antworten (5)
11.03.2009 um 12:57 Uhr
@Siggiderdritte,
warum und weshalb will die GW die Namensliste der Beschäftigten haben? Was soll das der GW bringen? Ne Namensliste fällt rein theoretisch, wenn es nur die Namen sind, nicht unter den Datenschutz. Wenn alle anderen Angaben dabei sind (Geburtsdatum, Anschrift, Telef. etc.), dann sieht das schon anders aus. Die GW müßte ja eigentlich, zumindest von ihren Mitgliedern, die Namen und alles andere haben. Ne genauere Info dazu wäre nicht schlecht.
MfG
11.03.2009 um 14:28 Uhr
Danke Rapper22, der Gewerkschaftvertreter gibt an er benötige eine Arbeitnehmerliste gerade für den Abgleich mit den schon Mitgliedern. Und weil wir auch misstrauisch sind was das eigentlich soll, hat er bisher nichts, in keiner Form erhalten. Er gibt an, von anderen Firmen-BR hätte er ohne Schwierigkeiten solche Listen vorliegen, nur wir würden uns so zieren. Außerdem hätte er auch gerne Baustellenlisten, wo welche wären und von wann bis wann. Also unser Eindruck ist er möchte Werbung machen und darum alles so genau wissen. Informationsblätter der Gewerkschaft können im Betrieb ausgelegt werden. Da aber 70 % auf Außenbaustellen sind wäre es dort wohl günstiger. Aber wie gesagt, wie weit greift das Recht der Gewerkschaft ohne mit dem Datenschutz in Konflikt zu kommen. Wie verhalten wir uns richtig ? Sind für Eure Ratschläge dankbar.
11.03.2009 um 15:00 Uhr
@Siggiderdritte
Die Interessen der GEW sind klar. Doch sie möchte hierfür bitte ihre Vertrauensleute in Anspruch nehmen. Der BR ist nicht Erfüllungsgehilfe der GEW. Es soll sogar Betriebe geben in welchen mehrere GEW vertreten sind auch konkurrierend. Auch wollen nicht alle AN Kontakt mit der GEW haben. Da könnte ich mir vorstellen dass die Weitergabe der geforderten Daten nicht allen recht ist.
Man muss nicht alles nachmachen, was andere vormachen. Auch nicht als BR. Gerade die Gewerkschaft, welche zu recht die großzügige Weitergabe von Daten oder deren sonstigen Umgang damit angreifen sollten hier entsprechend handeln. Also nicht was fordern, was sie bei anderen zu recht kritisieren.
11.03.2009 um 20:51 Uhr
Ich möchte hiermit dem Kollegen seppel1 ausdrücklich, zu dem aus meiner Sicht sehr gelungenen Beitrag,gratulieren. Das in meiner Funltion als BRV und ehrenamtlicher Funktionsträger einer GW. Machen diese Praktiken ebenfalls nicht mit. Also keine Scheu erzählt dem Hauptamtlichen, natürlich nach Beschluss, wo der Hammer hängt. Scheint jetzt ne Modekrankheit bei der GW aller Kolleur zu werden.
Grüzzi
12.03.2009 um 15:30 Uhr
@Rapper22
Ich glaube nicht, dass das unter das Listenprivileg fällt. Ich finde es schon ziemlich übel, wenn hier Listen von Arbeitnehmern einer bestimmten Firma verteilt werden. Hier ist nämlich eine direkte Zuordnung Name - > Firma gegeben.
Bei der Weitergabe von Baustellendaten hätte ich persönlich Angst, dass mir da der Arbeitgeber ganz gehörig den Kopf waschen würde. Ich meine zu Recht.
Verwandte Themen
Entlassung trotz Widerspruch bei Intressenausgleich mit Namensliste?
ÄlterHallo brauche dringend rat wir haben einen Intressenausgleich mit Namensliste bei derAnhörung einer Kollegin stellten wir fest das die Kollegin durch ihre Tätigkeit und Qualifikation vergleichbar mit
Veröffentlichung Namensliste zum Sozialplan - muss die Namensliste mit veröffentlicht werden?
ÄlterHallo zusammen, bin BR Mitglied und es wurde letzte Woche ein Sozialplan und Interessenausgleich mit Namensliste verabschiedet. heute wurde der Sozialplan im intranet veröffentlicht. Meine Frage: muss
Insolvenz der Firma. Betriebsrat für uns noch zuständig?
ÄlterHallo, unsere Firma ist in die Insolvenz gegangen. Wir gehören zu einer Firmengruppe. Für Juli, Aug, u. Sept. 2012 erhielten vir Insolvenzgeld von der Argentur für Arbeit. Zum 01.10.2012 erhielten
Interessenausgleich mit Namensliste
ÄlterDie Namensliste zum "Interessenausgleich mit Namensliste" darf nicht nachträglich erstellt werden. Nun ist in einem Ergänzungstarifvertrag der Betriebsrat aber dazu VERPFLICHTET worden (mit Zustimmung
Kündigung bei Massenentlassung: besondere Form notwendig? Namensliste+Sozialplan+Kriterien
ÄlterIch bin BRV seit Dez. 2007. Wir hatten vor Weihnachten eine "Massenkündigung" = 43 MA. Alles mit dem BR verhandelt: Sozialkriterien, Sozialauswahl, Sozialplan. Herausnahmen nach KSchG § 1 (3) Satz 2