Hallo brauche Hilfe!!

ich bin originäres Betriebsratsmitglied und arbeite in Teilzeit mit 18 Std./Wo.
Ich würde gerne meine Wo.Std. auf 16 Std. verringern. Daher müsste ich bitte wissen, wie weit kann man die Arbeitszeit reduzieren um weiterhin im Betriebsrat wählber bzw. tätig zu sein.
Im Bundespersonalgesetz öffentl. Dienst sind mind. 18 Std. unter §14 Abs.2 geregelt.
Wer weis, wie bei Betriegsräten die Rechtsgrundlage bzw. die Regelung ist.
Finde im Internet nichts aussagekräftiges darüber.

Vielen Dank im Voraus