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Minus bei Krankheit

L
Luca
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef hat plötzlich eine seltsame Rechnung bei Kollegen die erkrnakt sind. Dies sieht wie folgt aus: Bei einem MA mit einer Wochenarbeitszeit von 40Std wird ein Krankheitstag mit 8Std.berechnet. Nun haben unsere Kollegen mal einen 8,5 Std. Tg, mal einen 6,5Std.Tg. Hier ein Beispiel : Mo.8,5 Die 8,5 MI 8,00 Do. 8,5 Fr.6,5 = 40STD. Nun ist der Kollege am Mo+ Die. krank. Da wird plötzlich 1Stunde Minus gerechnet. Wir, der BR bekommen immer wieder diese Beschwerden der MA. Weiß jemand einen einschlägigen § zu speziell dieser Stundenrechnung? Wir denken nur wenn wir etwas schwarz auf weiß vorlegen, begreift die GL und wir müssen nicht "alle Jahre" wieder das gleiche abklären bezw. aufklären.

6.732011

Community-Antworten (11)

A
Angi1

11.03.2009 um 10:47 Uhr

Hallo Luca,

im § 4 Abs 1 EntgFG steht: " Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."

MfG Angi1

C
cyberurmel

11.03.2009 um 11:39 Uhr

Hi Angi1,

unser AG würde dir hier folgende Geschichte auftischen : Da wir ja nicht nach Stunden bezahlt werden (Voraussetzung), wirst du ja am Ende des Monats dein Arbeitsentgelt gleich haben. (Aber auf dem bestehenden GlaZ Konto ein Minus ) Also wäre dem Paragraphen genüge getan ^^

lG Cyber

R
Rapper22

11.03.2009 um 13:13 Uhr

Frage, sind es wirklich 8,5 Stunden reine Arbeitszeit oder 8 Stunden + 30 Minuten Pause?

Generell wird aber ein Krankentag, genauso auch ein Urlaubstag, mit 8 Stunden abgerechnet. Ergibt sich aus dem ArbZG. Dort steht, dass die ArbZ nicht länger wie 8 Stunden dauern darf. Nur in Ausnahmefällen sind länger Arbstunden möglich. Daher auch die Ableitung mit den 8 Sunden als Berechnungsgrundsatz. 5 mal 8 = 40 Stunden die Woche. Wie die ArbZ tatsächlich in der Woche verteilt ist, spielt dabei keine Rolle.

MfG

C
cyberurmel

11.03.2009 um 13:49 Uhr

Hi Rapper22,

schlag mich oder nicht.. aber ich würde es anders auslegen was im ArbZG steht. Nämlich Richtig= 8 Std pro Tag. Allerdings falsch mit 5 Tagen. Denn meines Erachtens wird der samstag hier mitgezählt und es ergibt sich aus 6 mal 8 Std die Höchstarbeitszeit von 48 Std die Woche... Das löst jetzt nicht die Fragestellung von TE. Ich würde aber davon ausgehen, das ein Tag an dem man krank ist, genau die Stundenanzahl bekommt für den Dienst der am Tag gewesen wäre.

Gruß Cyber

S
seppel1

11.03.2009 um 14:29 Uhr

@Rapper22

Ein Urlaubs und/oder Krankentag wird mit der Zeit berechnet, welche auf diesen Tag fällt/ gefallen wäre, wenn man nicht in Urlaub oder AU wäre. Also nicht fix x-Std.

N
nicoline

11.03.2009 um 20:40 Uhr

@Luca §§ nicht, aber zunächst mal einen guten Link kann ich liefern, interessant, für alles, rund um den Dienstplan:

http://www.schichtplanfibel.de/

und dann noch Urteile. Ich hoffe, die Heimat der Stadtmusikanten fragt nicht wieder, wie oft ich das hier noch reinkopieren will. Vorsorglich antworte ich: "Bis "alle" Spatzen es von den Dächern pfeifen!!!"

Konfliktfeld: Krank werden. Grundsätzlich gilt für die regelmäßige Arbeitszeit: „Krank ist wie gearbeitet.” Da kann also keine einzige Minusstunde entstehen. Ein sauber geführter Schichtplan dokumentiert zweifelsfrei, „wie gearbeitet” worden wäre.

Krank im Zeitkonto Ist die Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein AN Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs.1 EntgFG. (BAG vom 13.02.2002 5 AZR 470/00)

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP Lohn FG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

K
Kölner

11.03.2009 um 21:01 Uhr

@nicoline Deine Flötentöne für Spatzen setzt immer voraus, dass es einen Schichtplan gibt. Dein Modell würde spätestens beim KAPOVAZ kaum mehr greifen...

PS: Meine blauen Pillen habe ich eingeworfen.

N
nicoline

11.03.2009 um 22:35 Uhr

@Kölner setzt immer voraus, dass es einen Schichtplan gibt Der Auszug aus der Schichtplanfibel von ver.di "Konfliktfeld:Krank werden" spricht zwar von einem Schichtplan, dieses kann man aber, aus meiner Sicht, auf jedwede Vorausplanung beziehen, zumindest würde ich als BR, der seinen Kollegen immer unterstützend zur Seite steht, das zunächst mal behaupten!!!!!!!

Dein Modell Zuviel der Ehre, Modell von ver.di ;-))

KAPOVAZ ich behaupte mal, ich weiß zwar viel, aber nicht alles und zu diesem Wort weiß ich nur "KA pazitäts O rientierte V ariable A rbeits Z eit" und deswegen behaupte ich jetzt mal, auch hier sollte die Betonung auf "kaum mehr" liegen und nicht auf "überhaupt nicht mehr" ;-)). Zusätzlich möchte ich, nur nebenbei, noch erwähnen, dass aus der Frage nichts von KAPOVAZ ersichtlich war. Insofern regt Dein statement mich zwar, wie immer, wieder mal zum Nachdenken an, war aber, aus meiner Sicht, nicht wirklich fragebezogen.

PS: Meine blauen Pillen habe ich eingeworfen. Dieses, meine ich, an der Art Deiner Antwort, wenigstens ansatzweise, schon bemerkt zu haben. Ich hoffe, die roten Pillen sind jetzt alle und haben keine rezidivierende Nachwirkung!!!!!!!!

R
rolfo2

12.03.2009 um 09:28 Uhr

@ Luca Wieviel Stunden berechnet denn der AG wenn der Kollege am Freitag krank ist? Ich nehme an 8 Stunden ? Damit wäre sein Berechnung auch richtig, Tarifverträge gehen in der Regel von der Wochenarbeitszeit aus, die Verteilung der AZ in der Woche ist eine Angelegenheit einer BV. Hier könnten ja dann solche Unklarheiten beseitigt werden

K
Kölner

12.03.2009 um 10:21 Uhr

@nicoline Die Pfuibah Pillen in rot habe ich weitergereicht. Wollen wir zudem hoffen, dass Ver.di mit seiner offensiv geführten Forderung nach einer Schichtplanung nicht die Realität und die Behaartheit eines AG aus den Augen verliert...

N
nicoline

13.03.2009 um 08:39 Uhr

@Kölner Die Pfuibah Pillen in rot habe ich weitergereicht. Ich hoffe, nicht an einen Forumskollegen!

Wollen wir zudem hoffen, dass Ver.di mit seiner offensiv geführten Forderung nach einer Schichtplanung nicht die Realität und die Behaartheit eines AG aus den Augen verliert... Ich denke, ver.di muß nur im Auge behalten, immer wieder darauf hinzuweisen, wie es geht, wenn es einen Dienstplan gibt. Ich würde mir wünschen und hoffen ,dass BR endlich aufwachen und ihr höchstes Mitbestimmungsgut nutzen, um Regelungen zu schaffen, die für alle verbindlich sind und die MA vor der Willkür und Unwissenheit der AG schützen!!!!!!!

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