Erstellt am 24.03.2020 um 18:58 Uhr von celestro
Ich würde sagen ... kommt darauf an. Wenn jeder nach Hause geschickt wird, der Home Office machen kann, ist das ggf. mitbestimmungspflichtig durch den BR. Der sollte sich da aber nicht verweigern.
Aber wenn es notwendig ist, wegen der BR-Arbeit in den Betrieb zu kommen, so sollte das möglich sein.
Erstellt am 24.03.2020 um 19:07 Uhr von Dummerhund
Aus welcher gesetzlichen Vorlage entnimmst du das du als Vorsitzende eines Ehrenamtes ein Anwesenheitsrecht aus den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hast?
Bitte benenne hier mal die Stelle bevor du damit zum AG tappelst.
Sicher kann der AG nicht einfach einseitig Homeoffice festlegen. Die derzeitigen Umstände seine Fürsorgepflicht und Gesundheitsschutz sowie das Infektionsschutzgesetz wären aber wohl auf seiner Seite wenn er dir ,bei keiner Einigung auf Homeoffice, einen Änderungsvertrag vor legen würde, du ihn nicht annimmst und es zum Rechtsstreit kommen würde.
Erstellt am 24.03.2020 um 19:51 Uhr von takkus
Die Frage hast Du doch gestern Abend schoneinmal gestellt. Warst Du mit den Antworten nicht zufrieden? Nochmal: Bitte gesunden Menschenverstand walten lassen!
Oder: na wo gibt's denn sowas!!! Spinnt der ArbGeb?!?! Du als Vorsitzende kannst doch machen was Du willst!!!! Unglaublich! Gibs ihm!!!!