Homeoffice
Hallo zusammen, ich bin BRV, wir sind ein Dreiergremium mit zwei Nachrückern, wobei einer vom Gremium aufgrund Krankheit nicht aktiv ist. Nun ist es so das mein Chef mich unbedingt ins Homeoffice schicken möchte. Ich möchte das nicht, da ich mich in meinem Büro ausreichend geschützt fühle und keinem Risiko ausgesetzt bin. Meine Frage kann ich mich weigern, mein Argument ist das ich als Vorsitzende ein Anwesenheitsrecht habe. Ist das richtig?
Community-Antworten (3)
24.03.2020 um 19:58 Uhr
Ich würde sagen ... kommt darauf an. Wenn jeder nach Hause geschickt wird, der Home Office machen kann, ist das ggf. mitbestimmungspflichtig durch den BR. Der sollte sich da aber nicht verweigern.
Aber wenn es notwendig ist, wegen der BR-Arbeit in den Betrieb zu kommen, so sollte das möglich sein.
24.03.2020 um 20:07 Uhr
Aus welcher gesetzlichen Vorlage entnimmst du das du als Vorsitzende eines Ehrenamtes ein Anwesenheitsrecht aus den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hast? Bitte benenne hier mal die Stelle bevor du damit zum AG tappelst. Sicher kann der AG nicht einfach einseitig Homeoffice festlegen. Die derzeitigen Umstände seine Fürsorgepflicht und Gesundheitsschutz sowie das Infektionsschutzgesetz wären aber wohl auf seiner Seite wenn er dir ,bei keiner Einigung auf Homeoffice, einen Änderungsvertrag vor legen würde, du ihn nicht annimmst und es zum Rechtsstreit kommen würde.
24.03.2020 um 20:51 Uhr
Die Frage hast Du doch gestern Abend schoneinmal gestellt. Warst Du mit den Antworten nicht zufrieden? Nochmal: Bitte gesunden Menschenverstand walten lassen!
Oder: na wo gibt's denn sowas!!! Spinnt der ArbGeb?!?! Du als Vorsitzende kannst doch machen was Du willst!!!! Unglaublich! Gibs ihm!!!!
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