Arbeitnehmer weiter beschäftigen, die zu einer Risikogruppe gehören
Hallo, bei uns im Altenheim, gibt es auf jeden Fall einen Mitarbeiter der zu der Risikogruppe gehört. Der Arbeitgeber hat die Mitarbeiter nicht informiert, dass sie sich eine Bescheinigung vom Arzt holen können. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, auch wenn dieser eine Mitarbeiter schweigt tätig zu werden und ihn nach Hause zu schicken? Bzw. wer zahlt sein Gehalt? Der Arzt kann ihn ja nicht krankschreiben, denn dass ist er ja nocht nicht.
Community-Antworten (5)
23.03.2020 um 22:49 Uhr
"Der Arbeitgeber hat die Mitarbeiter nicht informiert, dass sie sich eine Bescheinigung vom Arzt holen können."
Von was für einer Bescheinung redest Du denn? Und warum sollte man einen schweigenden Mitarbeiter nach Hause schicken? Wenn alle MA sich an gewisse Regeln halten, sehe ich keinen Grund, die MA nach Hause zu schicken. Risikogruppe hin oder her.
24.03.2020 um 11:23 Uhr
Guten Morgen, ich kenne es von anderen Unternehmen im Freundeskreis (z. B. IKEA) wenn Mitarbeiter vom Arzt eine Bescheinigung bringen, dass sie zu einer Risikogruppe gehören, frei gestellt werden, oder wenn sie arbeiten wollen. Es eigenverantwortlich tun müssen. Wir haben eine Mitarbeiter, kurz vor der Rente, hat Lungen- und Herzprobleme und es ist allen bekannt. Muss der Arbeitgeber da nicht tätig werden?
24.03.2020 um 11:29 Uhr
Der AG KANN tätig werden - aber er muss nicht!
Der AN KANN an den Ag herantreten und seine "Sorgen / Ängste / Nöte" vortragen.
Der BR KANN den AG fragen.
Alles kein MUSS.
24.03.2020 um 11:46 Uhr
Ich sehe hier auch eher die Aktivität beim AN. Er muss sich eine Bescheinigung besorgen. Er muss an den AG herantreten und seine Sorgen ansprechen.
Ich möchte hier auch mal eine Lanze für die AG brechen. Viele sind wirklich sehr bemüht, für die Mitarbeiter den idealen Weg zu finden, die Gesundheit zu schützen und gleichzeitig die Arbeitsplätze zu sichern. Wie immer hilft nur reden, reden, reden. Wenn ich ein Thema habe, dann spreche ich es an, und warte nicht darauf, dass ein anderer es für mich tut.
24.03.2020 um 13:27 Uhr
"Muss der Arbeitgeber da nicht tätig werden?"
Nein! Ich weiß nicht einmal, ob der MA mit Bescheinigung ein Recht hätte, zu Hause zu bleiben. Wenn Firmen so kulant sind und sagen: "bring mir eine Bescheinigung, dann darfst Du zu Hause bleiben" dann ist das erst einmal total nett von der Firma. Aber nicht jede Firma muss sich so verhalten.
Verwandte Themen
Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung für Kolleg*innen aus der Riskogruppe
Hallo! Ich hätte gerne zum unten geschilderten Sachverhalt eine Rückmeldung von euch, ob ich als Betriebsrätin noch etwas tun kann, was ihr dazu meint und was ich relevantes übersehen haben könnte.
Digitale BR-Wahl möglich?
Bei uns ist eine BR-Neuwahl nötig geworden, da ein Mitglied ausgeschieden ist und es keine Nachrücker gibt. Aufgrund der Corona-Krise arbeitet ein Großteil unserer MA allerdings im Home Office, teilwe
Covid-19 - Risikogruppe
Hallo zusammen. Städte und Kommunen sind in ihren Verordnungen zu Covid-19 dazu übergegangen Zusammenkünfte Aufenthalt im öffentlichen Raum soweit zuzulassen, das Ausnahmen „zwingend notwendige gesch
Kurzarbeit und Schulpflichtige Kinder
Hallo, kann der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat zu Informieren einen Mitarbeiter in Kurzarbeit Null schicken, obwohl der Mitarbeiter Alleinverdiener ist und die Kinder vom Mitarbeiter der jüngste sch
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
Hallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i