Erstellt am 10.03.2009 um 16:15 Uhr von rolfo2
Gesetzliche Grundlage für Ankündigungsfrist von Mehrarbeit gibt es sicherlich nicht. Evtl. im Tarifvertrag, habe ich allerdings auch noch nie gesehen. Ansonsten wäre sowas ja über eine BV zu regeln. Kann natürlich auch kurzfristig erforderlich sein nach Genehmigung durch den BR.
Erstellt am 10.03.2009 um 16:24 Uhr von DonJohnson
@Sanieris
Die Ankündigung sollte in der Regel so frühzeitig geschehen, dass der BR darüber beraten kann und der AN sich darauf einstellen kann. In der Regel also mindestens 4 Tage. Das ist aber nur eine Faustformel. Wenn ihr eine BV über Flex Zeit habt, sollte es darin geregelt sein. Auch kurzfristige Überstunden sind natürlich möglich. Hier sollte dann aber eine Freiwilligkeit Seitens des AN bestehen.
Mehrarbeit ist ein weitläufiges Thema und auf die Schnelle heir sicher nciht zu beantworten. Hierüber sollte wenn nciht anderweitig geregelt, eine BV abgeschlossen werden. Ihr als Gremium habt hier ein Initiativrecht!
Gruß
DJ
Erstellt am 10.03.2009 um 16:33 Uhr von Sanieris
Erstmal Danke an rolfo2 und Don Johnson
Ich muss noch etwas ausholen!
Wir müssen 115 sogenante Minusstunden im Jahr einarbeiten.
Noch dazu haben wir Kurzarbeit.
Diese Minusstunden werden nicht bezahlt, also intresiert auch die Agentur für Arbeit das nicht, bei der Berechnung des KUG.
Unser AG will solange wir in Kurzarbeit sind die Stunden in einer bestimmten Abteilung schieben und diese bei Bedarf einarbeiten lassen.
Diese werden nur an Samstagen eingearbeitet!!!
Jetzt kann natürlich sein das die MA 3-4 oder noch mehr Samstage hintereinander arbeiten müssen.
Darum die Frage der Ankündigungsfrist ?
Ansonsten haben wir für den ganzen Betrieb eine BV über 4 Tage Ankündigungsfrist.
Also wenn hier Gesetzlich nichts existiert werden wir nochmal eine BV machen müssen.
Aber ich glaube mal was von 3 Wochen gelesen zu haben.
Kann mich aber auch Irren.
Danke !!!
Erstellt am 10.03.2009 um 16:57 Uhr von seppel1
Man kann den AG zur frühzeitigen Mitteilung an den BR damit bewegen, dass man Sondersitzungen des BR zur MB über die Mehrarbeit durchführt. Wenn so dann einmal mehrer zusätzliche Sitzungen mit dem jeweiligen Ausfall am Arbeitspaltz erfolgt sind, wrid der AG bestimmt gerne ein gespräch zur Lösung des Themas mit dem BR suchen.
Weiter den AG schriftl. die Durchführung von Mehrarbeit ohne MB untersagen und darauf hinweisen, dass der BR notfalls hier auch entsprechnde Beschlussverfahren einleiten würde.
Also, den AG abmahnen, dieses auch so benennen!!
Erstellt am 10.03.2009 um 17:42 Uhr von seppel1
Zum Thema BV folgender Hinweis.
Es ist zu unterscheiden zwischen Flexkonten/ Gleizeit und Mehrarbeit. Zum Thema Flexkonten/ Gleizeit kann und sollte man eine BV abschließen. Hier ist aber dann auch darauf zu achten, dass hier die Freiwilligkeit unter Abwägung der privaten und dienstlichen Interessen (beachte die Reihenfolge hier, erst privat) festgelegt wird. Wie auch Höchstgrenzen im Rahmen des ArbZG und mindestens einmal im Jahr ein ausgeglichenes Konto.
Bei Mehrarbeit muss immer das sagen/zustimmen vor der Mehrarbeit beim BR bleiben. Man kann Regelungen treffen, dass bei krurzfritigen Bedarf/ Notwendigkeit (was nicht die Regel werden darf, AG muss also die Kurzfritigkeit jedes mal glaubhaft und nachvollzoiehabr fpr den BR beschreiben/darstellen) der BA oder BRV hier zustimmen darf.
Niemals dem AG ein gewisses Studenkontigent grundsätzlich erlauben. Hier gibt der BR dann eine sehr wichtige und oft anwendbares Recht der MB aus der Hand. Das Sagen muss hier immer beim BR bleiben.
Am besten auch sofern es nicht im TV geregelt ist immer erst auf das abfeiern der Mehrarbeit bestehen. Das schafft beschäftigungsmöglichkeiten aber besonders schützt es AN davor ausgepowert zu werden. Mir ist auch bekannt, dass gerade junge AN hier immer die Gefahren durch zuviele Stunden weit wegschieben, wir waren ja alle einmal jung und haben es dmals auch so gesehen. Aber man darf im Alter ja klüger werden.
Erstellt am 10.03.2009 um 17:51 Uhr von DonJohnson
@Seppel
Wenn aber keine Flex Arbeitszeit existiert, kann durchaus eine BV bezüglich Mehrarbeit geschlossen werden. Sprich, die Regularien diesbezüglich...
Erstellt am 10.03.2009 um 17:52 Uhr von DonJohnson
@Sanieris
Wie ist das gemeint mit den 115 Stunden Minus ohne Bezahlung?
Erstellt am 10.03.2009 um 17:57 Uhr von seppel1
Hallo DJ,
BV Mehrarbeit hat dann Regelung zum Thema kurzfristige ÜZA und wer wie hier dieser als BR zustimmt und wie der AG die Notwenigkeit darstellt und an sonsten nur, dass alle ÜZA der MB unterliegt.
Ansonsten Flexzeit und Gleitzeit ganzu deutlich von ÜZA trennen. Das eine erfolgt freiwillig das andere im Rahmen des Direktionsrecht des AG und aus der Pflicht des AN aus ArbV oder TV.
Es muss auch dem AG ganz deutlich herübergebracht werden, dass Flexzeit und Gleitzeit nicht zur Umgehung der MB für ÜZA genutzt werden darf. Also immer wenn der AG sagt du AN musst, ist es ÜZA und dann MB-pflichtig
Erstellt am 10.03.2009 um 18:13 Uhr von DonJohnson
@Seppel
Dann wollen wir mal Ordnung ins Chaos bringen, ok?
*BV Mehrarbeit hat dann Regelung zum Thema kurzfristige ÜZA und wer wie hier dieser als BR zustimmt und wie der AG die Notwenigkeit darstellt und an sonsten nur, dass alle ÜZA der MB unterliegt.*
Nö, eine solche BV kann alles was mit Mehrarbeit zu tun hat regeln. Selbstverständlich sollte eine solche BV das MBR des Gremiums nciht beschneiden.
*Ansonsten Flexzeit und Gleitzeit ganzu deutlich von ÜZA trennen. *
Jepp, das ist in der Tat so
*Das eine erfolgt freiwillig das andere im Rahmen des Direktionsrecht des AG und aus der Pflicht des AN aus ArbV oder TV.*
Na, das erkläre mir mal genauer! Genaugenommen ist z.B. eine Gleitzeit nach einschlägigen Meinungen nciht wirklich erzwingbar durch den BR. Ich muß mal sehen, ob ich den Link noch habe - werde ihn dann morgen hier posten! Das hat was mit "Kredit" an den AG zu tun. Bei einer Flex Zeit sieht es anders aus. Hier hat das Gremium ein volles Mitbestimmungsrecht. Ein Direktionsrecht des AG ist bei keinen der beiden Formen der Flexibilisierung zu sehen!
*Es muss auch dem AG ganz deutlich herübergebracht werden, dass Flexzeit und Gleitzeit nicht zur Umgehung der MB für ÜZA genutzt werden darf. Also immer wenn der AG sagt du AN musst, ist es ÜZA und dann MB-pflichtig*
Na, wenn ein solches nciht festgelegt ist in der BV ;-)
Bei uns ist der Passus bei der Gleitzeit so, dass jede angeordnete Arbeitszeit außerhalb der Kernzeit Mehrarbeit mit Zuschlag ist. Auch hier wird selbstverständlich das MBR des Gremiums gewahrt!
Erstellt am 10.03.2009 um 18:28 Uhr von seppel1
Hallo DJ,
wir sind ja beisammen hier in diesen Themen. Klar kann ein BR Gleitzeit nicht erzwingen, sollte auch so nicht von mir verstanden werden. Meistens kommt ja auch der AG mit diesem Thema.
Viele kommen dann auch noch mit Vertrauensarbeitszeit. Hier sollten dann aber immer bei den BR alle Alarmglocken klingeln. Denn der AG meint dann meistens, lasst mich einmal alles machen ich vertraue mir schon :-(
Euere Regelung zum Thema, was ist ÜZA ist super, so sehen und halten wir es auch, sollte immer so sein.
Erstellt am 10.03.2009 um 18:59 Uhr von DonJohnson
@Seppel
*Viele kommen dann auch noch mit Vertrauensarbeitszeit. Hier sollten dann aber immer bei den BR alle Alarmglocken klingeln. Denn der AG meint dann meistens, lasst mich einmal alles machen ich vertraue mir schon :-(*
Na, es soll durchaus positive Beispiele der Vertrauensarbeitszeit geben! Kenne da eines. Da funktioniert das sehr gut! Der AN trägt selbstständig seine kommen und gehen Zeit entweder in ein System ein, oder auf nem Zettel - je nach belieben! Die Führung des Zeitkontos obliegt jedem selbst!
Das Problem in den meisten Firmen ist aber, dass der AG das nimmt um überstunden nciht zu bezahlen. Dann sind in den Verträgen halt solch ein Passus, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden im Gehalt enthalten sind. Das geht dann natürlich gar nciht!