Hallo Liebe Kollegen, bin noch nicht lange BR und daher mag euch meine Frage evtl. etwas komisch vorkommen. Zunächst mal, wir sind nicht Tarifgebunden, es gibt keine BV. Es geht um Urlaub, konkret: eine Kollegin hatte alten Urlaub aus 2007 (4 Tage). Dieser wurde genommen im April 2009. Und nun kommt der Chef und meint diesen Urlaub nachträglich streichen zu müßen. Ich weiß um eine Regelung den alten Urlaub bis Ende März des Folgejahres aufzubrauchen. Aber in der Vergangenheit war die nie ein Thema, man konnte seinen Urlaub nachschleifen, nicht zuletzt wegen der Personalsituation. Der Hammer ist aber, Chefe behandelt nicht alle gleich sondern sucht sich seine Leute aus die er piesackt.

Packt hier das Gewohnheitsrecht, bzw. betriebliche Übung oder zumindest ein Gleichbehandlungsgrundsatz?

Ich bin dankbar für eure Hilfe.

viele Grüße
träne