Neuer Arbeitsvertrag mit Kurzarbeit beginnen?
Hallo, ich hab mal eine Frage. Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag habe mich vorsichtshalber beim AA gemeldet, falls ich nichts neues finde. Nun habe ich zum 1.4. einen neuen Job gefunden und diesbezüglich am 10.3. meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Jetzt ist die neue Firma in Kurzarbeit (Zulieferschwierigkeiten wegen Corona) . Muss ich jetzt mit der Auflösung meines Arbeitsvertrags rechnen? Ich bekomme doch sicher kein Kurzarbeitergeld, da ich ja noch nicht für die neue Firma gearbeitet habe oder? Pflichtbewusst wie ich bin hab ich mich natürlich beim Arbeitsamt abgemeldet als ich den Vertrag in der neuen Firma unterschrieben hatte.
Community-Antworten (3)
22.03.2020 um 10:57 Uhr
23.03.2020 um 13:52 Uhr
Moin,
grundsätzlich wird Dein Arbeitsverhältnis genauso behandelt wie jedes andere in deinem Unternehmen auch. D.h. wenn die Abteilung, in der du eingesetzt werden wirst Kurzarbeit macht, dann gilt das genauso für dich. Höchstwahrscheinlich wird in deinem Arbeitsvertrag auch ein Passus stehen, dass das Arbeitsverhältnis vor seiner Aufnahme unkündbar ist.
Die viel drängendere Frage für mich wäre aber, ob mein AG mich überhaupt in dieser Situation halten will. Dummerweise sind Mitarbeiter in Probezeit in solchen Zeiten immer die ärmsten Schweine, weil man sie halt schnell und unkompliziert wieder loswerden kann. Wenn er dich aber eingestellt hat, weil er dein spezielles Know-How dringend braucht, dann wirst du dir nicht so viel Sorgen machen brauchen. Aber das hängt von deiner individuellen Situation ab.
23.03.2020 um 17:01 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten. Bis jetzt hat sich mein neuer Arbeitgeber nicht gemeldet. Anfang nächster Woche werde ich mal dort anrufen und fragen wie es weiter geht.
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