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Kündigung mit Abfindung

R
ruderer02
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss in einer schriftlichen Kündigung, mit Abfindung, die Höhe der Abfindung stehen? Danke. Ruderer02

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Community-Antworten (1)

P
paula

10.03.2009 um 13:48 Uhr

reden wir über eine Kündigung nach § 1a KSchG? Oder gibt es eine schon besprochene Abfindung?

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