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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue PC antrag

L
Louco
Jan 2018 bearbeitet

Morgen Kann mir jemand helfen bin neu in den Betriebsrat habe nett soviel Erfahrung mein Arbeitgeber hat mir eine PC zur Verfügung gestellt. Der PC ist schon ziemlich uralt so wie das Monitor in Büro verfügen sind alle Mitarbeiter mit den sachmittel auf der neuesten stand und ich muss immer mit den alten Sachen arbeiten. Meine fragen ! Wie kann ich eine neue PC mit Monitor beantragen hat jemand ein Musterantrag für mich. Ich werde sehr danke wenn jemand mir helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen Ferreira

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Community-Antworten (7)

H
HeldfuereinenTag

10.03.2009 um 10:01 Uhr

Liebe/r Louco,

der PC muss funktionstüchtig sein und deine Anforderungen erfüllen. Ob du einen Flachbildmonitor hast oder den neuesten Rechner dürfte keine große Rolle spielen. Wenn du mit dem Ding ausreichend arbeiten kannst, wirst du auch keine Kritik anbringen können. Einen Antrag für einen neuen PC kannst du "formlos" stellen, würde diesen aber durch einen Beschluss des Betriebsrates absichern.

Freundliche Grüße

H
HF

10.03.2009 um 10:33 Uhr

Landesarbeitsgericht Köln (Az: 7 TABV 25/07) Auszug: "Ein Betriebsrat muss in großem Umfang Schriftstücke erstellen. Das nimmt ohne Computer ein Vielfaches an Zeit in Anspruch. ..... Wenn außerdem die Betriebsleitung mit Technik nach heutigem Standard ausgerüstet ist, so muss dies auch für den Betriebsrat gelten. "

Vielleicht hilft dir das weiter.

Gruß HF

RW
rainer w

10.03.2009 um 10:39 Uhr

Mit dem Beschluß über Sachmittel gebe ich meinem Vorredner recht, aber mit dem PC sehe ich das etwas anders. Dir müssen Diesbezüglich die selben möglichkeiten gegeben sein wie Deinem AG. Hater beim arbeiten so seine Macken hat der AG dies zu beseitigen. Hat der CHEF einen Multifunktionsdrucker mit Fax, steht euch dieses auch zu. Auch für Bildschirme gibt es extra Verordnungen. Schon mal dran gedacht einen EDV Ausschuß ins leben zu rufen?

P
paula

10.03.2009 um 10:56 Uhr

@rainer

es kommt eben gerade nicht darauf an was der Chef hat sondern was erforderlich im Sinne von § 40 BetrVG ist.

RW
rainer w

10.03.2009 um 11:05 Uhr

@paula Das BAG hat das in einigen Fällen aber schon ganz anders gesehen. Leider bin ich hier auf arbeit und fühle mich nackig in den Taschen, da ich gerade kein Urteil nennen kann. Was ich ja auch sonst nicht tuhe, denn ich meine jede soll sich selbst ein passendes suchen.

P
paula

10.03.2009 um 15:54 Uhr

verwechselst Du das nicht mit den Kommunikationsmitteln? Aber selbst beim Thema Internet geht das BAG immer noch davon aus, dass es auf die Betriebsüblichkeit ankommt und nicht darauf ob auch der Chef Internet hat. Das BAG hat mehrfach klargestellt, dass es nicht auf die immer wieder gerne von BRs genannte "Waffengleichheit" ankommt.

RW
rainer w

10.03.2009 um 16:14 Uhr

Wenn Du jenes meinst mit dem ich mich Dir gerade mitteile? Jepp!! Wenn ich mir aber §40 ab Rn 127 lese, erkennen meine Weitsichtgläser immer "betrbl. Standart. In Rn 130 wird außdrücklich Telefaxgerät bejat,und in Rn 132 selbst ein Laptop nicht völlig ausgeschlossen.

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