Erstellt am 10.03.2009 um 07:55 Uhr von Galaxy
@klinik
wieviel Personen außerhalb des WA kannten den noch diese Zahl?
Etwa nur der GF alleine?
Nichz z.B. Mitarbeiter seines Sekretariates, der Finanz- oder Controlling-Abtlg?????
Dann muss er doch erstmal nachweisen, daß ein Mitglied des WA diese Zahl "verraten" hat, oder sucht er nur einen Grund um euch als BR mal einzuschüchtern und zu drohen??
Bei unseren Info-Blättern steht auch keine juristische Person, "verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes" ist der BR, und wenn dann jemand was möchte, kann er sich an den BR wenden.
Erstellt am 10.03.2009 um 08:42 Uhr von rainer w
Der WA arbeitet im Sinne des BR und übermittelt diesem folgerichtig Ergebnisse. Ein Verraten trifft da wohl nicht zu. Hier müsste die GF dann erst mal den Beweis antreten das jemand vom BR oder der in seinem Sinne arbeitet geheime Zahlen ausgeplaudert hat. Und er müsste die genaue Person benennen, denn er kann nicht einfach pauschalieren.
Erstellt am 10.03.2009 um 09:51 Uhr von Rapper22
@klinik,
wir hatten mal vor ein paar Jahren einen Rechtsanwalt bei uns zu Gast, der ein Inhouse Seminar abgehalten hat. Am Seminar nahm neben einzelnen MA der Personalabteilung auch einen Tag unser damaliger GF teil.
Dort gab es dann die Frage, inwieweit wirtschaftliche Ergebnisse in Zahlen ausgedrückt, als Geheim angesehen werden müssen. Die Antwort war, wenn der GF diese Zahlen an den WA weitergibt, sind sie nicht mehr geheim und unterliegen dann auch nicht der Geheimhaltungspflicht. Zumal diese Zahlen dann mit dem Jahresabschlussbericht an das zuständige Finanzamt weitergegeben werden. Und dort könnte jeder, der Interesse daran hat, diese Zahlen einsehen.
Als Geheim muß nur das alles angesehen werden, was dem Unternehmen wirtschaftlichen Schaden zufügen könnte, wenn dies bekannt werden würde.
Vielleicht solltet ihr euren GF mal darauf hinweisen.
MfG
Erstellt am 10.03.2009 um 10:33 Uhr von klinik
Danke für die rege Beteiligung, es geht mir nicht um die Auslegung "Wann ist ein Geheimnis ein Geheimnis" sondern kann der GF uns als BR und vor allem unseren BRV an den "Kragen" :-))?
Und die zweite Frage ist, wie verpflichtend ist die Angabe des Impressums mit einer juristischen Person? Müssen wir als BR jemanden benennen der die redaktionelle Verantwortung trägt oder reicht es aus wenn der BR darin steht.
Erstellt am 10.03.2009 um 11:30 Uhr von rainer w
Euch, respektive eurem BRV kann deshalb niemand an den Kragen. Und wenn ihr Aushänge habt reicht es vollkommen aus wenn Euer BR darunter steht, denn alles passiert ja im Sinne des gesammten Gremiums.