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Kandidatenliste BR Wahlen - was darf auf Infoblatt für Bewerber?

J
Jürgen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns ist am Montag die Frist für Eintrageungen in die Wahlliste zu Ende. Danach möchten wir ein Faltblatt der Bewerber auslegen. Auf diesen Faltblatt ist ein Bild des Bewerbers und Information über: Name, Alter, Beruf, Tätigkeit, Familienstand. Jetzt meine Frage: Dürfen diese Informationen auf dieses Infoblatt ohne dass wir vom WV Probleme bekommen? Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

P
pit47

24.02.2006 um 11:08 Uhr

Hallo Jürgen, wenn der Wahlausschuß die Wahlvorschlagsliste für gültig befunden hat, steht einer Veröffentlichung dieser Liste nichts entgegen. Ihr habt sicher die Zustimmung aller Kandidaten der Liste?

R
rainerzwo

24.02.2006 um 11:22 Uhr

ich würde empfehlen 2 dinge getrennt zu tun.

  1. veröffentlichung des WV in der der juristisch korrekten Form (OHNE SONST. Zusätze)
  2. veröffentlichung von weiteren Sachen (wie sonst. Faltblätter, Fotos, und sonst Wahl-Infos) - besser ist es da, wenn der Listenführer für diese Veröffentlichung verantwortlich ist und nicht der Wahlvorstand.

Bei öffentlichen Wahlen tritt der Wahlleiter auch nur als Organisator der Wahl auf, bleibt neutral und überlässt die Werbung den Parteien/Kandidaten.

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