Beeinflußung der Wahl durch Wahlvorstand?
Hallo zusammen,
Ausgangslage: Ein Wahlvorstand zur Betriebsratswahl veröffentlicht vor Erlaß des Wahlausschreibens ein Infoblatt, in dem er auf eine Persönlichkeitswahl orientiert. Er bezieht Stellung, dass er die Persönlichkeitswahl für demokratischer hält als die Listenwahl.
Frage: Ist dies im Sinne des § 20 BetrVG als eine unzulässige Beeinflußung der Wahl durch den Wahlvorstand zu bewerten? Wenn ja, kann dies ggf. zu einer Anfechtung führen?
Mir ist nicht klar, in wie weit so ein Aushang als möglicher Einfluß auf das Wahlverhalten oder Wahlergebnis gewertet wird, also ob die Rechtssprechung entweder das aktive oder vielmehr das passive Wahlrecht der Wahlberechtigten als beeinträchtigt oder gestört ansieht.
Vielen Dank für die Antworten
Community-Antworten (12)
24.04.2013 um 20:49 Uhr
Den WV auf seine Aufgaben und seine Pflicht zur Neutralität hinweisen. Die Mitglieder des WV könnnen aber als AN/Wähler sich gerne äußern, aber dann nicht mit Kopfbogen WV und nicht an den Aushangtafel des WV.
Ggf. WV abberufen und neuen einsetzen.
24.04.2013 um 23:22 Uhr
@Charlys Man kann kein einzelnes WV-Mitglied oder den WV als Ganzes als BR abberufen! Nur das ArbG kann den gesamten WV auflösen.
@Bitteumantwort Der Witz ist: Listenwahl ist das rechtlich geschütztere Wahlverfahren. Den WV würde ich auch sofort auffordern, eine entsprechende Gegendarstellung kund zu tun!
25.04.2013 um 01:22 Uhr
Kölner, ja stimmt habe es fasch geschrieben. Der BR kann beim ArbG dieses beantragen. Doch hirr wird wohl das ArbG den betroffenen WV 'nur' zurechtweisen und ihn auffordern rechtsmäßig zu handeln und ggf auch auf § 119 hinweisen. Wobei dieses Vethalten kein 119er ist.
25.04.2013 um 09:57 Uhr
Ich glaube, dass nicht einmal das passieren würde... So neutral der WV die Wahl auch durchzuziehen hat, kann ich in einer "Stellungnahme" keine tatsächliche Wahlbeeinflussung erkennen. Etwas anderes wäre, wenn der WV die Wahl EXPLIZIT als Personenwahl ausschreiben würde, denn DAS geht natürlich nicht. So kann sich immer noch jeder seine Meinung bilden, wenn er dann doch lieber eine eigene Liste einreicht, hindert ihn ja keiner daran.
Seien wir uns doch auch im klaren, dass es oft nur deshalb Listen- oder Personenwahl gibt, weil die AN nicht einmal wissen, dass es diese zwei Verfahren gibt. So gibt es dann die Varianten: Alle schreiben sich auf eine Liste und jammern, das dieses Wahlverfahren ungerecht ist, weil sie so nie genug Stimmen erhalten, oder: Mehrere AN (-Gruppen) geben "irrtümlich" mehrere Listen ab und jammern dann rum, dass sie das nicht wollten.
Insofern kann eine derartige Stellungnahme gar das Gegenteil bewirken: AN, die bislang nichts von der Variante Listenwahl wussten, werden jetzt erst darauf aufmerksam, dass es das überhaupt gibt!
Letztlich ist es ja eigentlich ein Unding, Listenwahl als Mittel der Wahl vorzuschreiben. Was war zuerst da: eine Liste oder mehrere Listen? Faktisch ist entgegen G die Personenwahl das ERSTE Mittel der Wahl, da entgegen dem Gesetzestext eine Listenwahl eben nur entsteht, wenn jemand mindestens eine zweite Liste einreicht.... Das G dreht quasi den natürlichen Lauf der Dinge um.... Es geht von der Existenz mehrerer Listen aus (wo auch immer die herkommen) und sieht für den natürlichen Ausgangszustand (eine Liste!) die Ausnahme vor.
25.04.2013 um 10:46 Uhr
Eine Personenwahl als demokratischer einzustufen finde ich persönlich als sehr gewagt. Da spielt schon die Betriebsgröße und -struktur eine große Rolle.
In dem geschilderten Fall würde ich aber mich nicht lange mit den Äußerungen des Wahlvorstands befassen, sondern - sofern es mir als sinnvoll erscheint - eine Liste einreichen. Letztendlich muss der Wahlvorstand mit dem leben, was auf seinem Tisch landet. In der eigenen Wahlwerbung steht es ja dann jedem frei, seine Haltung zu begründen.
25.04.2013 um 11:20 Uhr
Ganz so entspannt sehe ich das nicht.
Folgende Überlegung: Alle bisherigen BRM, sowie eine ganze Reihe weiterer Bewerber geben zusammen eine Liste ab. Ebenfalls findet sich eine kleinere Gruppe AN zusammen die eine eigene Liste abgeben. Folge: Verhältniswahl.
Jetzt betrachten wir uns die Aussage des WV (Persönlichkeitswahl demokratischer als die Listenwahl) noch einmal unter diesem Aspekt: Die zweite Liste hat demnach das "demokratischere" Verfahren abgewendet und zwingt nun zu dem "weniger demokratischen" Verfahren. Damit kann diese Stellungnahme des WV sehr wohl den Wahlausgang erheblich beeinflussen.
25.04.2013 um 13:37 Uhr
Ähh Nubbel? Irgendwie raff ich deinen Einand nich. Magste mal in die richtige Richtung schubsen?
25.04.2013 um 13:40 Uhr
habs gelöscht, der tag ist noch früh ;)
25.04.2013 um 14:23 Uhr
@Pjöng
zwingt nun zu dem "weniger demokratischen" Verfahren. Damit kann diese Stellungnahme des WV sehr wohl den Wahlausgang erheblich beeinflussen.
In welcher Form? Natürlich kommt durch das andere Wahlverfahren was anderes raus, aber das ist ja vom G gewollt!
Selbst wenn alle AN jetzt überzeugt sind, dass das Wahlverfahren undemokratischer ist, ist das einfach so. Wenn sie jetzt der neuen Liste die "Schuld" an dieser "Undemokratie" geben, und sie diese NUR deshalb nicht wählen, sind sie selber schuld. Der Wille des Wählers ist frei - und so sollten sie diejenigen wählen, von denen sie überzeugt sind, dass diese sie am besten vertreten. Wenn sie sich von solchen "Meinungen" derart beeinflussen lassen, dass sie das nicht tun, ..........
Was wäre wenn die "kleinere Gruppe AN" die Liste ZUERST abgeben, und DANN die "bisherigen BRM"? Sind dies bisherigen BRM dann die bösen, weil diese die Listenwahl ausgelöst haben? Nein, so funktioniert das nicht. Im Zweifelsfalle reicht die Info: Wir MUSSTEN eine eigene Liste abgeben, weil die andere Liste entstanden ist, ohne uns zu fragen! Diese "Personenwahltheorie" funktioniert im Grunde NUR, wenn ALLE AN gefragt werden oder diese Liste betriebsöffentlich geführt wird. Das ist ab einer gewissen Betriebsgröße eben utopisch. Ansonsten hat man alle, die nicht gefragt wurden von der Bewerbung ausgegrenzt. Wäre das a) demokratisch und b) nicht eine viel größere Wahlbeeinflussung? Genau DESHALB muss es eben möglich sein, dass alle, die sich noch bewerben wollen und eine gewisse Anzahl an Unterstützern haben, eben die Chance bekommen sich auch zu bewerben.
25.04.2013 um 15:51 Uhr
Sorry rkoch, verstehe nicht, waorauf Du hinaus willst.
Wenn der Wahlvorstand verkündet, dass die Mehrheitswahl "demokratischer" sei als die Verhältniswahl, dann unterstellt er denen, die die Verhältniswahl herbeiführen undemokratisches Verhalten. Und eine derartige öffentliche Brandmarkung einer Liste durch den Wahlvorstand kann sehr wohl den Wahlausgang beeinflussen.
26.04.2013 um 08:33 Uhr
Vielan Dank an alle, die auf meine Frage geantwortet haben. Mir ging es in erster Linie um die rechtliche Betrachtungsweise der Sache.
Zur politischen Lage: Es handelt sich um eine BR-Erstgründung. Der Wahlvorstand besteht aus den drei Beschäftigten, die zur Wahlversammlung eingeladen hatten. Seit Eingang der Einladung beim Arbeitgeber wurden drei Beschäftigten gekündigt. Arbeitgeber hat ein Schreiben im Betrieb verteilt, auf dem er die BR-Wahl als gut ansieht, wenn nicht zu viele Kosten entstehen. Ein Prämiensystem wurde für diesen Monat aus wirtschaftlichen Gründen ausgesetzt. Klar, das ist schon alles grenzwertig. Nun formieren sich aus einem arbeitgeberfreundlichen Lager Beschäftigte, die eine Listenwahl herbeiführen wollen. Dies alles ändert nichts an dem, was der WV veröffentlicht hat. Ich denke aber, dass die Gründe hierfür nachvollziehbarerer werden können.
26.04.2013 um 20:01 Uhr
@ Bitteumantwort
Es ist absoluter Unsinn, dass "nur" die Persönlichkeitswahl demokratisch ist. Ganz im Gegenteil ...
Ganz einfaches Beispiel: Betrieb mit 550 Beschäftigten, davon 385 in Abteilung A, 120 in Abteilung B und 45 MA in Abteilung C. Zu wählen sind 11 BRM, Wahlbeteiligung 100%, jede Abteilung stellt 11 KandidatInnen. Die AN vergeben ihre 11 Stimmen nur an die KandidatInnen der eigenen Abteilung.
Ergebnis Persönlichkeitswahl: Sämtliche BRM werden von Abteilung A gestellt
Ergebnis Listenwahl: Bereich A ist mit 8 BRM, Bereich B mit 2 BRM und Bereich C mit einem BRM im Gremium vertreten.
Urteile selbst, was denn nu das "demokratischere" Wahlverfahren ist!
Was Euren WV betrifft, sollte man diesen dringenst darauf hinweisen, dass er ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich ist. Und wenn der WV nicht bereits ist, eine neutrale Erklärung zu den unterschiedlichen Wahlverfahren hinterher zu schieben, sollte das von anderer Stelle geschehen!
"Seit Eingang der Einladung beim Arbeitgeber wurden drei Beschäftigten gekündigt. ... Nun formieren sich aus einem arbeitgeberfreundlichen Lager Beschäftigte, die eine Listenwahl herbeiführen wollen."
Wenn schon vor der Wahl für solche Stimmung gesorgt wird ... "Herzlichen Glückwunsch" Die Zusammenarbeit im Gremium kann dann ja im Interesse aller AN nur "gut" werden.
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