Unser AG fordert in einen Rundschreiben bezüglich Corona von den MA u.a. folgendes:
"Wenn ein Mitglied Ihres Haushalts ein Verdachtsfall oder tatsächlich bereits nachgewiesen infiziert oder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist,
sind Sie aufgefordert, sich mindestens zwei Wochen lang zu isolieren (bezahlter oder unbezahlter Urlaub, Mehrstundenabbau, ggf. Homeoffice). Der AN wird nicht vor Ablauf dieser Isolationsfrist an seinen Arbeitsplatz zurückkehren"
D.h. im Endeffekt will der AG vorsorglich Quarantäne anordnen und der MA soll dafür Urlaub nehmen.
Das ist arbeitsrechtlich unzulässig, denn die Quarantäne ordnen Behörden bzw. Ärzte an und dann hat man auch Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Frage: Was konkret müssen wir als BR jetzt unternehmen? Den AG auffordern, diese Anweisung zurückzunehmen/ zu unterlassen? Oder nur die MA informieren, dass der AG hier Unwirksames anweist?