BV zur Kurzarbeit ohne Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen
Hallo liebe auch-Betriebsratsvorsitzende,
wir haben zur Zeit das Problem, daß unsere Geschäftsleitung mit uns eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit abschließen will (eigentlich - laut Arbeitsagentur - MUSS, sonst kann dort kein Antrag gstellt werden). Nun hätten wir gern (unter anderem) einen Paragraphen drin, der betriebsbedingte Kündigungen für die Dauer der Kurzarbeit ausschließt. Das will die Geschäftsleitung unter keinen Umständen. Ich habe in den letzten Tagen viele Muster und auch woanders abgeschlossene BVs gelesen, in denen ausnahmslos diese Klausel enthalten war. Also denken wir, wir verlangen nichts ungewöhnliches.
Wir können nun verweigern, diese BV zu schließen, was allerdings für das Unternehmen Kosten in nicht vorhersehbarer Höhe (noch eine Weile volle Gehälter, Einigungsstelle etc.) bedeuten würde. Mit dem Hinweis auf die Personalkosten hat uns die Geschäftsleitung auch schon zu bedrängen versucht.
Was würdet ihr raten? Hart bleiben?
Wir wissen uns noch nicht zu helfen, zumal es bei uns erst seit 17 Monaten einen Betriebsrat gibt und wir die dessen erste Besetzung sind.
Weitere Erläuterungen: Unsere Firma besteht aus zwei Betriebsteilen und für jeden wird jeweils eine BV geschlossen (was wir gut finden). Der BR der Hauptbetriebsstelle sieht in dem Vorschlag der Geschäftsleitung keine Probleme, für uns sieht es aber eher so aus, als wolle man unseren Betriebsteil auf diese Art und Weise (zugunsten des anderen natürlich) abwickeln. Darauf läßt auch schließen, daß ein von uns hinzugefügter Absatz der BV, daß Arbeiten, die wir selber ausführen können, nicht nach außerhalb gegeben werden sollen, ebenfalls von der Geschäftsleitung gestrichen wurde.
Community-Antworten (19)
09.03.2009 um 17:54 Uhr
@ulli Ich würde ebenfalls "hart" bleiben. Was sagt denn der GBR dazu,falls vorhanden
09.03.2009 um 17:55 Uhr
GBR-Vorsitzender bin ich auch selber.
09.03.2009 um 18:08 Uhr
Was ich dann nicht verstehe:warum sollen 2 verschiedene BV abgeschlossen werden. Ihr müsst in einer solchen Situation mit einer Stimmme sprechen und dürft euch nicht gegen einander ausspielen lassen.
09.03.2009 um 18:27 Uhr
Ich hatte mir gewünscht, daß es separate BVen gibt, denn beide Betriebsteile haben unterschiedliche Produktspektren und sind daher möglicherweise auch unterschiedlich betroffen. So läßt sich ggf. auch nur eine einzelne BV kündigen und so wirtschaftlich flexibler reagieren. Von ausspielen lassen kann eigentlich nicht die Rede sein, wenn wir das selber so wollten.
09.03.2009 um 18:40 Uhr
In deiner Erläuterung liest sich das aber etwas anders.(zugunsten des anderen)
09.03.2009 um 20:04 Uhr
Weitere Erläuterungen: Unsere Firma besteht aus zwei Betriebsteilen und für jeden wird jeweils eine BV geschlossen (was wir gut finden).
Ich sehe hier die Zuständigkeit des GBR und nicht des BR. Im Übrigen vertrete ich die Auffassung dass eine Regelung für das Gesamte Unternehmen für die Beschäftigten besser ist Graben kämpfe bringen euch nicht weiter.
Nach § 50 BetrVG ist der Gesamtbetriebsrat zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; usw.
Wenn ich deinen Beitrag richtig deute kann der einzelne BR das nicht regeln weil die Kurzarbeit für das Gesamte UN gelten soll. Die vom GBR in originärer Zuständigkeit gemäß Abs. 1 abgeschlossene Vereinbarung wird als Gesamtbetriebsvereinbarung behandelt.
Die GBV von vornherein eine für das UN geltende Regelung darstellt, und die BV vom BR stets ihren betrieblichen Charakter.
Ob eine Maßnahme mehrere Betriebe oder nur einen betrifft, hängt vom persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich einer Maßnahme ab. Der subjektive Wille des Initiators kann hierfür ein wichtiges Indiz sein. Als Initiator kommt hier der AG in Betracht weil er Kurzarbeit Beantragen will
Ich würde anraten nur eine BV abzuschließen
Präambel Ziel der Einführung von Kurzarbeit ist es, Entlassungen zu vermeiden. Die Geschäftsleitung wird die Produktion so verteilen, dass der Zweck der Kurzarbeit , nämlich die Reduzierung der Produktionsmenge an den verringerten Absatz, nicht gefährdet wird.
09.03.2009 um 20:17 Uhr
Das Problem würde sich wahrscheinlich von selbst lösen,falls ihr 2BVs abschliessen wollt, wenn beide Vreinbarungen den selben Inhalt aufweisen. Ihr müsst euch nur einig werden zum Schutz der Kollegen.
09.03.2009 um 21:12 Uhr
@ all Ihr mögt alle Recht haben mit Eurer Meinung, nur ist damit keiner der Bitte nach einem § von Ulli nachgekommen, in welchem nachzulesen ist, dass für die Dauer der Kurzarbeit betr.bedingte Entlassungen ausgeschlossen sind!
Ich selbst habe auch schon danach geschaut und nichts gefunden.(was aber nicht`s heisen muss).Es gibt hier im Forum bestimmt welche , die sowas nur so aus dem Ärmel schütteln, wie ich durchaus schon als Mitleser festgestellt habe.
Gruß Friedr
09.03.2009 um 21:26 Uhr
@Friedr Du wirst wahrscheinlich auch keinen § bezüglich auf betriebsbedingten Kündigung in bezug auf Kurzarbeit finden. Konnten wir auch nicht. Also ist alles eine Verhandlungssache.
10.03.2009 um 08:28 Uhr
Hallo Ulli,
wir hatten ein ähnliches Problem, da die GL auch keinen Kündigungsschutz wollte. Ich kann euch nur raten hart zu bleiben, denn ihr seid hier in einer recht guten Position. Bei uns hat es dann schliesslich gewirkt als ich der GL 1. erklärt habe, dass es sich bei Kurzarbeit um ein Mittel zur Arbeitsplatzerhaltung handelt welche von allen Arbeitnehmern in Deutschland gezahlt erbracht werden. Und 2. das die Arbeitsagentur sich sicher wundert, wenn ich ihnen sage der AG möchte keinen Kündigungsschutz um wahrscheinlich die KUA unterbrechen zu können um Leute abzubauen. Also wenn der AG sich am Sozialtopf bedient, dann hat er auch eine Gegenleistung zu bringen und das ist nun mal eine gewisse Bereitschaft nicht zu kündigen.
Gruß Mic34
10.03.2009 um 08:32 Uhr
Der Sinn von Kurzarbeit ist doch gerade der betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, so sieht es auch die AfA. Eure GL braucht die BV, sonst kann er kein KuG anmelden. Also, wo liegts Problem? Ich würde sogar noch weiter gehen und die betriebsbedingten Kündigungen über den Zeitraum der Kurzarbeit ausschließen. Ihr habts doch in der Hand
10.03.2009 um 10:03 Uhr
@rolfo2
ein nachwirkender Kündigungsschutz ist momentan sehr schwer durchsetzbar. Auch vor der Einigungsstelle sehe ich da eher schlechte Karten in der momentanen Wirtschaftslage. Wie haben das folgendermaßen gelöst.
- Kurzarbeit für 18 Monate
- während der KUA sind Kündigungen ausgeschlossen
- die KUA kann nur mit Zustimmung des BR beendet oder unterbrochen werden!!
aber grundsätzlich sind wir uns einig, hier sollte man schon mal ordendlich mit den Säbeln rasseln und dem Druck standhalten.
Gruß mic34
10.03.2009 um 10:20 Uhr
Guten Morgen allerseits und danke für die vielen Antworten und Beistandsbekundungen!
Ich kann nur noch hinzufügen, daß der von uns eingefügte Absatz "Während der Kurzarbeit werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen." in unserem Entwurf stand, aber von der GL gestrichen wurde. Selbst eine Forumulierung in der Präambel "... daß durch diese Maßnahme die wirtschaftliche Grundlage des Betriebes gesichert und dadurch die Arbeitsplätze der Mitarbeiter erhalten werden." wurde nicht angenommen. Wenn wirklich geplant ist, unsere Betriebsstätte plattzumachen (siehe letzte Sätze meines Ursprungsbeitrages), dann hätte eine Gesamtbetriebsvereinbarung erst recht keine positiven Auswirkungen für uns, sondern nur für den Stammsitz. Der würde sich dann mit unseren Produkten zumindest teilweise sanieren können.
10.03.2009 um 10:26 Uhr
Hallo Ulli,
ich halte eine BV auf GBR Ebene auch für rechtlich fragwürdig. Das ginge meines Erachtens nur mit einer Rahmenvereinbarung auf dessenGrundlage dann jeder örtliche BR eine eigene BV abschließen müsste. Kann Sinn machen, muss aber nicht. Grundsätzlich ist die Idee das auf der GBR Ebene zu Thematisieren aber gut um dem AG zu signalisieren, dass er euch nicht gegeneinander ausspielen kann.
Gruß
Mic34
10.03.2009 um 10:32 Uhr
Ich hatte noch ewas vergessen: Wenn wir hart bleiben, kann die GL bei uns einfach anfangen und betriebsbedingt kündigen.
Können wir als Betriebsrat eigentlich Kurzarbeit beantragen? Ich hab das mal wo gelesen oder gehört, weiß aber nichts weiter dazu.
10.03.2009 um 10:52 Uhr
@ mic34 Nachwirkender Kündigungsschutz, es geht schon, der AG hat es ja eilig mit dem Antrag und der Bewilligung des KuG, die AfA will dazu eine BV. Also bremsen. Wir haben das über eine GBR RahmenBV hinbekommen dass es nach der Kurzarbeit noch 6 Monate keine betriebsbedingten Kündigungen gibt. Zulagen zum KuG, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. Geht alles. @all Im Übrigen sehe ich den Vorteil einer GBR BV auch darin, dass man unter Umständen Mitarbeiter, die stärker von Kurzarbeit betroffen sind in einem anderen Betriebsteil einsetzen kann, oder bestimmte Produktion von einem in den anderen Betrieb geben kann. Eine vom örtlichen BR eigene BV sollte nur die Zeitspannen und die Einsatzplanung, sowie sozialverträglichen Einsatz regeln.
10.03.2009 um 17:49 Uhr
@Ulli,
mit betriebsbedingten Kündigungen hat man bei uns auch gedroht. Wir haben dem AG dann mal vorgerechnet was ihn sowas an Zeit und Geld kosten würde (Ineressenausgleich- und Sozailplanverhandlungen, Kündigungsfristen und Abfindungszahlungen usw.) und haben ihn rechnen lasse was er bei KUA schnell sparen kann. Ihr solltet einfach eine Strtegie wählen die euch auch vor der Einigungsstelle gute Karten verschafft (also aktiv verhandeln, kompromissbereitschaft in einigen Punkten zeigen, Alternativen bieten und den nachwirkenden Kündigungsschutz als euer wichtigstes Ziel verkaufen). Wichtigstes Ziel sollte für euch -als BR intern- auf jeden Fall aber sein (und da habt ihr auch vor der Einigungsstelle gute Karten) den Kündigungsschutz während der Kurzarbeit sicherzustellen (und dieses eurem AG als selbstverständiche und unabdingbare Bedingung darstellen), und klarzustellen dass die Kurzarbeit nur mit eurer Zustimmung beendet werden kann! bei möglichst langer Laufzeit ist das der beste Kündigungsschutz den man relativ realistisch erzielen kann, auch wenns eskaliert.
Ihr müsst halt cool genug sein das auch durchzuziehen.
(PS: meine Erfahrung und meine Meinung, da weise ich ausdrücklich drauf hin).
Gruß mic34
11.03.2009 um 14:13 Uhr
Danke euch allen, vor allem mic34.
Nun ist es zu spät. Meine zwei andere Betriebsratsmitglieder (wir sind nur 3) haben sich ganau damit ins Bockshorn jagen lassen, daß die GL äußerte, daß sie dann eben keine BV schließen und dafür nach anderen Möglichkeiten suchen würde, um Kosten zu sparen. Also mußte ich die BV unterschreiben, in der wir keinerlei Mitbestimmung bekommen, keinen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und keine Zusicherung, daß wir Aufträge, die wir selber erfüllen könnten, nicht an andere Unternehmen geben (das alles wurde gestrichen). Da in der BV steht: "Mitglieder des BR nehmen an allen Gesprächen der GL oder deren Verteter Die einzige Möglichkeit, die wir noch haben, ist, die BV mit 14 Tagen Frist zum Monatsende zu kündigen. Da die Beendigung der BV ausdrücklich ohne Nachwirkung formuliert ist, sollten ggf. daraus auch keine weiteren Dinge zu befürchten sein.
Für mich ist die wichtigste Frage: ist so eine BV erzwingbar? Also wenn wir sie vorschlagen und wollen? Weiterhin: Müßten wir dann unverzüglich darangehen, eine Einigungsstelle anzurufen, wenn die GL unseren Vorschlag nicht akzeptieren will?
Noch eine Info zu den separaten BVen: Das wurde so von der Arbeitsagentur verlangt, weil in beiden Betriebsteilen BRe existieren.
11.03.2009 um 15:17 Uhr
Hallo Ulli,
ich denke jetzt habt ihr eher nicht so gute Karten. Der AG kann nun die KUA aussetzen z.B. für einen Monat (da spielt auch die Arbeitagentur mit) und dann MA betriebsbedingt kündigen um dann anschließend wieder in KUA zu gehen. Da das Thema Mitbestimmungspflichtig ist ist auch die BV erzwingbar. Das bedeutet aber auch, dass wenn die BV einseitig gekündigt wird (egal ob mit Nachfrist oder nicht) eine Nachwirkung besteht solange keine neue BV zu diesem Thema abgeschlossen ist, oder der Grund (also KUA) weggefallen ist. (wenn eine BV besteht sehe ich keine Chanche für die Einigungsstelle).
Auch eine fehlende Regelung bezüglich einer Ausgliederung von Arbeiten halte ich für ziemlich gefährlich und ich denke euer AG wird schon wissen warum er den Pkt nicht in der BV haben wollte!
Wünsch euch viel Glück
Gruß mic34
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